Videosprechstunden mit Datenschutzlücken

Verbraucherschützer mahnen Datenschutzlücken bei Videostunden an. (Foto: gioiak2/123rf.com)

Vor Datenschutzlücken bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, warnt jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er fordert die Plattformanbieter auf, Datenschutzstandards für sensible Gesundheitsdaten einzuhalten.

Der vzbv hatte die Untersuchung im Rahmen des Projektes „Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten“ durchgeführt. Es müsse sich etwas ändern, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Plattformen bedenkenlos einsetzen können, so die Verbraucherschützer.

Bei der Nutzung von Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, übermitteln Patienten direkt und indirekt sensible Daten, etwa den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten lassen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Daher sollten die Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden, so der Bundesverband. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich. Die Realität sieht jedoch anders aus, die die Ergebnisse der vzbv-Untersuchung zeigen. Sieben der neun geprüften Anbieter holen keine oder nur eine unzureichende ausdrückliche Einwilligung ein. „Bei der Nutzung der Plattformen müssen sich Verbraucher:innen auf geltende Datenschutzbestimmungen verlassen können. Die Anbieter der Plattformen müssen dafür sorgen, dass Datenschutzstandards umfassend umgesetzt werden“, kritisiert Moormann.

Kein Tracking bei Videosprechstunden

In ihrer Datenschutzerklärung geben acht der neun Anbieter zudem an, dass sie Tracking-Dienste verwenden. Solche Dienste dienen dem Zweck, das Verhalten der Nutzenden gezielt auszuwerten, beispielsweise für Marketingzwecke. Wenn Gesundheitsdaten oder Daten, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen können, für Werbezwecke verarbeitet werden, ist es nach Ansicht des Verbandes kritisch zu bewerten.

Darüber hinaus verbietet es auch der von der EU im Sommer 2022 verabschiedete Digital Services Act (DSA) Online-Plattformen, sensible Daten für Werbung zu verwenden. Der Verband fordert daher von den Anbietern, die Regelungen nun schnell umzusetzen. „Nicht nur die reine Übertragung des Videos, sondern auch der Zugang zur Videosprechstunde sollte frei von Tracking und Werbung sein. Sollte es nach Inkrafttreten des DSA Schutzlücken geben, muss die Bundesregierung diese schließen”, so so Moormann. Patientinnen und Patienten müssten vor Tracking und einer Manipulation durch Werbung über die aktuellen Regelungen geschützt sein. Der Verband macht sich außerdem dafür stark, dass es für die Anbieter verpflichtend wird, die Möglichkeit eines Gastzugangs anzubieten. Das würde auch dazu führen, dass die Verbraucher solche Angebote niedrigschwelliger nutzen können.

Abmahnungen für zwei Betreiber

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden zwei Anbieter wegen verschiedener Datenschutzverstöße abgemahnt. Das geschah beispielsweise wegen einer mangelhaften Ausgestaltung der ausdrücklichen Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder einer zu lange Speicherdauer. In beiden Fällen wurden die Verfahren bereits außergerichtlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet. Weitere Abmahnungen werden geprüft.