Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass bei Dienstreisen in die Tropen, Subtropen oder Länder mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vorgeschrieben ist.
Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin beim TÜV Rheinland: „Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf einer Auslandsreise notwendig und sinnvoll sind, hängt vom Reiseland, der Unterbringung und der Tätigkeit vor Ort ab.“ Informationen zu den Empfehlungen für einzelne Länder gibt es bei Tropenmedizinern, bei besonders qualifizierten Betriebsärzten oder im Internet, beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Vielfältige Gesundheitsrisiken
Plant der Arbeitgeber, einen Beschäftigten in den Tropen, Subtropen oder Ländern mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen einzusetzen, ist vor der Abreise eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durch einen speziell qualifizierten Arzt oder einen Tropenmediziner vorgeschrieben. Kehrt der Beschäftigte von einem Einsatz in diesen Ländern zurück, muss der Arbeitgeber ihm eine Vorsorge anbieten. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung für Unternehmen bietet TÜV Rheinland sowohl die reisemedizinische Beratung als auch die Untersuchung der Mitarbeiter an. „Dabei gehen wir sehr detailliert auf die Besonderheiten des Einsatzgebiets ein: Andere klimatische Bedingungen, fremde Speisen und Gewürze oder auch ungewohnte Verkehrsverhältnisse wie Linksverkehr stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Arbeits- und Verkehrsunfälle gehören neben Herz-Kreislauferkrankungen immerhin zu den häufigsten Ursachen für die vorzeitige Rückkehr von einem Auslandseinsatz“, so Schramm.
Die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und die Verfügbarkeit von Medikamenten können je nach Reiseland sehr unterschiedlich sein. Empfehlungen zur Zusammenstellung der Reiseapotheke, die sich an Reiseziel, Reiseart und Reisedauer orientiert, gibt neben dem Arzt beispielsweise auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Warnung vor Arzneimittelfälschungen
Regelmäßig benötigte persönliche Medikamente sollten in ausreichender Menge mitgenommen werden. Bei einigen Arzneimitteln, beispielsweise bei Injektionen oder Betäubungsmitteln, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, damit die Medikamente im Flugzeug mitgeführt oder ins Reiseland eingeführt werden dürfen. Der Kauf vor Ort birgt oftmals Risiken, da Arzneimittelfälschungen in vielen Ländern deutlich häufiger vorkommen als in Deutschland.