Telemonitoring für Herzpatienten: Verband fordert Erstattung

Ein kontinuierliches Telemonitoring von Patienten mit aktiven kardiologischen Implantaten muss erstattet werden, fordert jetzt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Er bemängelt die anhaltenden Verzögerungen trotz klarer Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung.

Bereits seit mehr drei Jahren dauert das Nutzenbewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an, kritisiert der Verband. Nach den aktuellen Empfehlungen der der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) für die telemedizinische Überwachung von Herzpatienten ist nicht nachvollziehbar, warum das kontinuierliche Telemonitoring noch immer nicht erstattet wird. „Der Nutzen ist längst nachgewiesen, die klinische Evidenz vorhanden. Wir müssen den betroffenen Herzpatienten das Telemonitoring endlich regelhaft ermöglichen”, fordert der BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Vorteile nachgewiesen

Am 13. August 2019 veröffentlichte die DGK-Arbeitsgruppe ihre Empfehlungen zum Telemonitoring unter dem Titel „Befundkonstellation und abgeleitete Behandlungsinterventionen bei telemedizinisch überwachten Patienten mit Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen oder erhöhtem Risiko für den plötzlichen Herztod“. Neben technischen Anforderungen an die Monitoringsysteme enthält das Papier standardisierte Handlungsanweisungen zu Monitoring-Parametern und Befundbewertung sowie konkrete Empfehlungen zum Umgang mit ausgewählten Befundkonstellationen.

In diesem Zusammenhang hoben die Kardiologie-Experten der DGK erneut hervor, dass die klinische Evidenz zu den Vorteilen des Telemonitorings von aktiven kardiologischen Implantaten ausreichend vorliegt. „In mehreren randomisierten Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass durch konsequente telemedizinische Begleitung die Zeit bis zur Wahrnehmung technischer und klinischer Probleme relevant verkürzt wird. Zusätzlich wurde gezeigt, dass durch strukturierte telemedizinisch basierte Begleitung durch ein Telemedizinzentrum selbst das Überleben dekompensationsgefährdeter Patienten günstig beeinflusst wird“, heißt es in dem Papier.

Breite Anwendung behindert

Trotzdem gibt es nach wie vor keine Regelvergütung des kontinuierlichen Telemonitorings für Implantat-Patienten. Der BVMed bewertet das als das größte Hindernis für seine breite Anwendung. Nach Ansicht des Verbandes haben telemedizinische Verfahren mit medizintechnischen, aktiven kardialen Implantaten großes Potenzial die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit merklich zu verbessern.

Sicherheit und Kostensenkung 

So kann mit dem Telemonitoring die räumliche Distanz zwischen dem Arzt und Patienten überbrückt und die Therapie bedarfsorientiert auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten. Mithilfe einer medizinischen Online-Plattform werden dem Arzt sämtliche Ereignisse und Auffälligkeiten der Patienten zeitnah übermittelt. Arztbesuche und therapeutische Konsequenzen lassen sich dadurch an den Zustand des Patienten anpassen und sinnvoll planen. So lassen sich beispielsweise Schlaganfälle als Folge von unerkanntem Vorhofflimmern vermeiden und langwierige Klinikaufenthalte reduzieren. Die Patienten profitieren von mehr Lebensqualität und einer höheren Sicherheit. Gleichzeitig senkt das Telemonitoring mittel- bis langfristig die Kosten für das Gesundheitswesen.

Deutschland hinkt hinterher

Bereits vor einigen Jahren wurde die Telekardiologie in die europäischen Behandlungsleitlinien aufgenommen. In Deutschland ist die Kostenübernahmesituation jedoch nach wie vor unbefriedigend. So übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten für die notwendige Infrastruktur, wie das Datenübertragungs-Gerät. Das gilt häufig selbst für ICD-Patienten. Bei Herzschrittmacher-Patienten werden weder die ärztlichen Monitoring-Leistungen noch die Technologiekosten erstattet.

Mehr als 600.000 Patienten in Deutschland leben mit einem kardiologischen Implantat. Davon sind rund 470.000 Herzschrittmacher und rund 130.000 ICD- und CRT-Systeme. Aktuell wird von einer jährlichen Neuimplantationsrate von rund 100.000 Herzschrittmachern und rund 50.000 ICD- und CRT-Systemen ausgegangen.