SMC-B-Ausgabe an Zahnarztpraxen wieder gestartet

Die Aushabe von Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland wird wieder aufgenommen. (Foto: medisign GmbH)

Ab sofort können Zahnarztpraxen wieder elektronische Praxisausweise (SMC-B) erhalten. Die Ausgabe war Ende 2019 wegen aufgedeckter Sicherheitsmängel vorübergehend gestoppt worden.

Laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist die Ausgabe der Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland wieder aufgenommen worden. Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) diverse Sicherheitslücken entdeckt hatte, hatte die Gematik die Ausgabe der Ausweise vorübergehend gestoppt. Nun können Zahnarztpraxen die so genannten Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) wieder erhalten.

Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden bereits durch die KZBV informiert. D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse schon wieder gestartet. Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses sind dem Verband zufolge die besonderen Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen sind ausschließlich direkt über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann ausschließlich die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand laut KZBV deshalb bei zahnärztlichen Praxisausweisen nicht.

Alle Ausweise sicher

Die Gematik hat daher nun einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt. Auch die bereits ausgegebenen Ausweise sind laut Verband sicher. „Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar“, betont Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

 Im zahnärztlichen Bereich sind mit mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet. Die KZBV zeigt sich dennoch erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wiederaufgenommen werden konnte, sodass auch die noch fehlenden Praxen schnell an die TI angebunden werden können. Denn mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes würde den Praxen ansonsten ab 1. März ein erhöhter Honorarabzug drohen.