Praxisausweis auch für Zahnärzte

Der Signaturkarten-Anbieter medisign ist von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Ausgabe elektronischer Praxisausweise zugelassen worden. Zahnärzte erhalten den medisign-Praxisausweis (SMC-B) über ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, sobald sie die Antragstellung in ihrem Webportal freigeschaltet hat. Mit entsprechender KZV-Vorgangsnummer kann der Ausweis auch online beantragt werden.

Für Arzt- und Psychotherapiepraxen ist der Praxisausweis bereits seit Juni dieses Jahres erhältlich. „Knapp 18.000 Karten wurden bislang beantragt, und die Nachfrage nimmt jetzt noch einmal richtig Fahrt auf. Das liegt sicherlich auch daran, dass Praxen Honorarkürzungen drohen, wenn sie die erforderliche Ausstattung für die TI-Anbindung nicht bis Ende März nachweislich bestellt haben“, sagt Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN). Gemeinsam mit Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens medisign.

Praxisausweis anbieterunabhängig einsetzbar

Der medisign-Praxisausweis lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der Telematikinfrastruktur (TI). Er kann mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen genutzt werden. Der Praxisausweis ist für 23,25 Euro pro Quartal (inklusive Mehrwertsteuer) erhältlich, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei 24 Monaten liegt. Mit fünf Jahren Vertragslaufzeit kostet der Ausweis einmalig 450 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Der Anbieter betont, dass die Kosten für Zahnärzte bei beiden Abrechnungsmodellen unter der Betriebskostenpauschale liegen, die KZBV und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbart haben. Diese betragen 480 Euro als Einmalzahlung für fünf Jahre pro Karte.

„Bislang nutzen die meisten Kunden unser Angebot der quartalsweisen Abrechnung, damit sie sich nicht für fünf Jahre fest binden und in finanzielle Vorleistung gehen müssen“, so Flender.  Anders als bei den Zahnärzten werden Ärzten und Psychotherapeuten die Betriebskosten quartalsweise erstattet.

Für die Inbetriebnahme von TI-Komponenten wie dem Konnektor ist der Praxisausweis zwingend erforderlich. Daher sollten Praxen ihn etwa vier Wochen vor dem geplanten TI-Installationstermin beantragen und freischalten. „Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Betriebskostenpauschalen erst nach dem ersten durchgeführten Versichertenstammdaten-Abgleich ausgezahlt werden“, so Flender. Antragsteller hätten die Möglichkeit, ihren Praxisausweis zu einem Wunschtermin zu bestellen.