Seit 1. April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen dadurch zielgerichteter versorgt werden.
Die neu eingeführte „psychotherapeutische Sprechstunde“ ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde wie etwa beim Hausarzt. In der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ klärt der Therapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm anderweitig geholfen werden kann, zum Beispiel mit Präventionsangeboten oder einer Ehe- und Familienberatung. So sollen Patienten zeitnah einen einfacheren Zugang zu Therapien erhalten und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler werden.
Auf diese Neuerung im Gesundheitsbereich weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin, bei der rund eine Million Arbeitnehmer versichert sind.