Unfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit: Im Notfall kann jede Minute zählen. Medizinische Daten über den Patienten müssen in diesem Fall unverzüglich bereitstehen, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Abhilfe schaffen könnte die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Fast alle Bundesbürger finden diese Option gut und wollen solche Notfalldaten auf der Karte speichern lassen. Neun von zehn Deutschen (93 Prozent) wollen Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten auf der Karte hinterlegen. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. „Rettung und Behandlung sind im Notfall ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte hilft Ärzten in dieser kritischen Phase, zügig die richtigen Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel Wechselwirkungen von Medikamenten abzuwenden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das ist seiner Einschätzung nach gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, denn ältere Menschen leiden oft an diversen Vorerkrankungen und nehmen entsprechende Medikamente.
Auch die Blutgruppe (91 Prozent), Medikamente, die man regelmäßig einnimmt (85 Prozent), Angaben über Implantate und Prothesen (82 Prozent) sowie chronische Erkrankungen (78 Prozent) würde die große Mehrheit der Bundesbürger im Notfalldatensatz speichern. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen Angaben aus dem Impfpass im Notfalldatensatz speichern lassen. Mehr als jeder Dritte (39 Prozent) will sogar seine komplette Behandlungshistorie auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Nur vier Prozent der Deutschen wollen keinerlei Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen.
Notfalldaten to go ab 2018
Aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge sollen Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Diese Notfalldaten dürfen im Ernstfall ausschließlich von Ärzten auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Auch über den Notfalldatensatz hinaus sollen auf Wunsch des Patienten Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden können. Dazu sollen zum Beispiel Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zählen.