Patienten für elektronische Patientenakte

BAH-Hauptgeschäftsführer Cranz kritisiert, dass für Arzneimittel-Hersteller nach wie vor kein Antragsrecht vorgesehen ist, um Zugriff auf freiwillig von Patienten gespendete Daten zu erhalten. (Foto: © Johanna Unternährer)

Fast drei Viertel der Bundesbürger (72 Prozent) befürworten die elektronischen Patientenakte (ePA). Sie bewerten es positiv, dass mit ihr die Möglichkeit besteht, dass alle medizinisch behandelnden Akteure auf demselben Kenntnisstand sind.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Laut Befragung würden 71 Prozent der Befragten ihre Daten außerdem für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, 15 Prozent würden dazu auch den Zugriff auf personenbezogene Daten erlauben.

Alle Informationen an einem Ort

Dass möglichst alle behandelnden Ärzte Zugriff auf die Patientendaten der elektronischen Patientenakte haben sollten, finden 64 Prozent der Befragten. Allerdings bekunden gleichzeitig 53 Prozent, dass sie den Zugriff auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken möchten, wie es auch im Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) als Option für Patienten vorgesehen ist. Die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen sehen 27 Prozent der Befragten negativ. Ihrer Einschätzung nach ist das Potenzial für Missbrauch zu hoch.

Arzneimittel-Hersteller wollen Antragsrecht

„Es stimmt uns zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und der Nutzung für Forschungszwecke positiv gegenübersteht“, sagt BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz. Er verstehe jedoch auch die Sorgen der Menschen bezüglich der Speicherung und Weitergabe solch sensibler Informationen. 

Der BAH begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz erstmalig die Möglichkeit einer freiwilligen Datenspende über die elektronische Patientenakte geschaffen wird. Cranz kritisiert jedoch, dass für Arzneimittel-Hersteller ist nach wie vor kein Antragsrecht vorgesehen, um Zugriff auf die freiwillig gespendeten Daten zu bekommen. „Arzneimittel-Hersteller gehören zu den stärksten Forschungsakteuren und sollten daher auch ein Antragsrecht erhalten“, so Cranz.