Medatixx für E-Rezept zertifiziert

Computer in einer Arztpraxis
Computer in einer Arztpraxis: Medikamentenverordnung künftig verpflichtend elektronisch (Foto: prathanchorruangsak/123rf.com)

Die Umsetzung der E-Rezept-Funktionalität innerhalb der fünf Praxissoftwarelösungen des Anbieters Medatixx wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geprüft und jetzt vollständig zertifiziert. 

Damit kann Medatixx den Nutzern einen fristgerechten Rollout gewährleisten. Ab dem 01. Januar 2022 löst das E-Rezept weitestgehend das papiergebundene Rezeptformular „Muster 16“ für apothekenpflichtige Arzneimittel, die zulasten der GKV abgerechnet werden, ab. Die Digitalisierung weiterer Rezeptarten, wie das Betäubungsmittel- oder T-Rezept, soll folgen. Medatixx stellt die E-Rezept-Funktionalität ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der monatlichen Softwarepflegegebühr zur Verfügung.

Verpflichtendes E-Rezept

Mit dem E-Rezept erfolgt die Medikamentenverordnung künftig verpflichtend elektronisch. Das soll eine Versorgung der Patienten erleichtern, für die ein Besuch in der Praxis nicht möglich ist. Auch im Rahmen einer telemedizinischen Sprechstunde ergänzt das E-Rezept optimal die auf digitalem Weg durchgeführte Behandlung. So ist es möglich, bei bestimmten Erkrankungen von der Terminvergabe über das Arztgespräch und die Diagnosestellung bis zur Verordnung alle Schritte digital abzuwickeln.

Weitere Infos für Medatixx-Anwender

Für weitere Informationen zum E-Rezept empfiehlt Medatixx den Anwendern der Softwarelösungen das Infoportal „dip – Digitalisierung in der Praxis“. Unter anderem wird hier der Prozess von der Arzneimittelauswahl bis zum Versenden des Rezepts dargestellt. Hinweise, zum Beispiel zur Signaturerstellung oder zum Vorgehen bei einer notwendigen Löschung des E-Rezepts, sind hier ebenfalls als weitere Unterstützung zu finden. Darüber hinaus sind die technischen Voraussetzungen und die Fördermöglichkeiten detailliert beschrieben.

Voraussetzungen zur Erstellung eines E-Rezepts
o   Anbindung an die Telematikinfrastruktur
o   Praxissoftware-Update
o   eHBA G 2 zur QES (für jeden Arzt notwendig, der E-Rezepte signieren möchte)
o   Update des Konnektors auf PTV4, besser PTV 4+ zur Nutzung der Komfortsignatur
o   E-Health-Kartenterminal (optional weiteres Kartenlesegerät im Sprechzimmer)
o   Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi zum Ausdruck des Rezeptcodes