Die der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) weist darauf hin, dass Arztpraxen und Impfzentren derzeit noch kein elektronisches Impfzertifikat über die Corona-Impfung ausstellen können. Softwareprobleme und Datenschutzaspekte verzögern die Lösung.
Wer bereits gegen das Coronavirus fertig geimpft ist, kann das bisher ausschließlich über den gelben Impfausweis (oder eine gesonderte Papier-Bescheinigung) nachweisen. Mit dem elektronischen Impfzertifikat soll das bald auch digital möglich sein.
Das COVID19-Impfzertifikat umfasst einen QR-Code, mit dem die Impfung elektronisch bescheinigt wird. Mit der geplanten CovPass-App oder über die Corona-Warn-App kann der Code gescannt und das Impfzertifikat dadurch auf dem Smartphone vorgehalten werden.
Papierausweis bleibt uneingeschränkt gültig
„Das elektronische Impfzertifikat ist für die Bürgerinnen und Bürger eine smarte Lösung. Allerdings ist der traditionelle Papier-Impfausweis weiterhin uneingeschränkt gültig. Es gilt hier kein entweder oder“, erklärt Thomas Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Im Moment können in den Vertragsarztpraxen sowie in den Impfzentren noch keine elektronischen Impfzertifikate ausgestellt werden. Viele Softwarehersteller befinden sich derzeit noch in der technischen Entwicklung und Erprobung der Verfahren. Auch müssen noch verschiedene Datenschutzaspekte geklärt werden.
Offene Detailfragen
„Bevor es mit der flächendeckenden Ausstellung der Impfzertifikate losgehen kann, muss das System auf Herz und Nieren geprüft werden, um so einen möglichst reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten zu ermöglichen“, betonen Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL und Dr. Volker Schrage, stellvertretender KVWL-Vorstandsvorsitzender. Es seien definitiv noch viele Detailfragen zu klären. Man beteilige sich aber mit Hochdruck an der Entwicklung von Lösungen.
Lösung von Medatixx
Als eines der ersten Unternehmen hat der Anbieter von Praxisverwaltungssoftware-Systemen Medatixx für ein entsprechendes Softwaremodul die Zulassung beim Bundesministerium für Gesundheit beantragt. Ab spätestens 12. Juli 2021 sollen niedergelassene Ärzte damit in der Lage sein, Patienten ein Zertifikat zum Nachweis der Schutzimpfung mit Covid-19 auszustellen.
Um ein Covid-19-Zertifikat in der Praxissoftware zu erstellen, muss die Arztpraxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und über einen E-Health-Konnektor (PTV 3) sowie den Praxisausweis (SMC-B) verfügen. Damit sind die Authentifizierung der Arztpraxis und die Erstellung des Zertifikats in einer geschützten Umgebung gewährleistet. Die Praxen erhalten das Softwaremodul, den dazugehörigen Service und alle Informationsangebote aufgrund der Kostenübernahme durch das Bundesgesundheitsministerium ohne zusätzliche Kosten.
Kassenärzte können sich das Impfzertifikat mit zwei Euro vergüten lassen. Wenn der Versicherte nicht in der Arztpraxis geimpft wurde, erhalten Ärzte für den erhöhten Prüfaufwand genau wie Apotheken 18 Euro.