Implantateregister: Experten fordern Verbesserungen

Ende September 2019 beschloss der Deutsche Bundestag, dass ab dem Jahr 2021 alle implantierten Medizinprodukte in einem staatlichen Implantateregister verpflichtend erfasst werden. Mediziner sehen bei der Datenerhebung und anderen Punkten noch Nachbesserungsbedarf.

Über 400.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke werden jährlich in Deutschland implantiert. Die künftig vorgeschriebene Erfassung aller Implantate in einem staatlichen Implantateregister wird von Fachexperten wie der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt. Es gelte nun, die Möglichkeiten des Registers für eine bestmögliche Versorgung auch zu nutzen. 

Warum deshalb unter anderem auch die Prothesenfunktion sowie eine sogenannte Risikoadjustierung – eine Berücksichtigung von Risiken durch besonders schwere Krankheitsbilder – Eingang in das Implantateregister finden sollten, diskutieren Experten im Rahmen des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU). Erläutert werden soll hier auch, warum Orthopäden und Unfallchirurgen bei der Ausgestaltung einbezogen werden sollten. Nicht zuletzt fordern die Mediziner für den Dokumentations-Mehraufwand eine gesonderte Vergütung. Gleichfalls Thema ist, weshalb die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das bereits bestehende Endoprothesenregister (EPRD) gefährdet.

Bisheriges Endoprothesenregister als Blaupause

„Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für ein bundesweites, flächendeckendes Monitoring eingesetzter Implantate und möglicher Komplikationen“, begrüßt Professor Dr. med. Carsten Perka, Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie an der Charité Berlin den im September 2019 gefassten Bundestagsbeschluss. „Wir sehen es als Bestätigung unserer Arbeit, dass das im Verbund von DGOOC, Kliniken, Krankenkassen und Industrie vor über sieben Jahren initiierte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) für das Implantateregister de facto nun als `Blaupause` dient.“

Das Endoprothesenregister wird bislang von 750 der etwa 1.500 in Frage kommenden Kliniken unterstützt. Schon jetzt liefert es wertvolle Erkenntnisse, etwa über das frühzeitige Versagen neuer Prothesentypen. „Von einer nun verpflichtenden Teilnahme aller Kliniken im Implantateregister versprechen wir uns noch mehr Aussagekraft und damit eine weitere Verbesserung der Patientensicherheit.“ Die Teilnahme am EPRD ist freiwillig. Ein weiteres Manko: Der Dokumentationsaufwand wird nicht vergütet. „Dies hielt viele Kliniken bisher von einer Teilnahme ab“, berichtet der Orthopäde und Unfallchirurg Perka. 

Besserer Datenpool erwünscht

„Es würde Sinn machen, nun zusätzliche Information in das Implantateregister aufzunehmen“, sagt Perka. Denn Schlussfolgerungen könnten immer nur so gut sein wie der Datenpool, aus denen sie gewonnen werden. „Das Thema der Risikoadjustierung für komplexe und risikobehaftete Fälle gehört definitiv mit zu den wichtigsten Punkten“, nennt Perka ein Beispiel. Gerade Zentren und Kliniken der Maximalversorgung behandeln einen hohen Anteil an Patienten mit sehr herausfordernden Krankheitsbildern. „Dies sind Menschen, die oftmals eine Krankenhausodyssee hinter sich haben, mehrfach voroperiert sind und an komplexen Beschwerden wie einer chronischen Infektion oder fortgeschrittenen rheumatischen Erkrankung leiden“, so Perka. Da die Ausgangssituation jedoch nicht mit der des Routinefalls vergleichbar sei, gelte es, hier einen Risikoausgleich im Score festzulegen. „Sonst sind die Einrichtungen, die sich um die schweren Fälle kümmern, in ihrer Bewertung benachteiligt.“ 

Patienten sollen zu Wort kommen

Auch die tatsächliche Funktion der Prothese sei ein wichtiges Kriterium, das zur Gesamtbetrachtung gehöre. „Hier sollten wir nicht nur uns Ärzte, sondern auch die Patienten selbst zu Wort kommen lassen,“ sagt Perka. Das sogenannte PROMS – patient related outcome measurement – steht neben der Risikoadjustierung deshalb ebenfalls auf der Agenda des DKOU.

Doch mehr Qualität gäbe es nicht umsonst: „Eine Ausweitung der Datenerhebung ohne die Bereitstellung von Personal oder eine Bezahlung für die erhobenen Datensätze ist aus meiner Sicht nicht möglich,“ stellt Perka fest. Hier sieht er ebenfalls großen Nachbesserungsbedarf.

Auf der Kongress-Agenda stehen als weitere Themen auch die neuen Risiken durch E-Scooter, Trauma-Management, Verletzungen der Wirbelsäule, Kinder- und Alterstraumatologie und -orthopädie.

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)
Der DKOU 2019 findet vom 22. bis 25. Oktober 2019 in Berlin auf dem Messegelände Süd statt. Die Anmeldung ist online unter https://dkou.org/registrierung/ möglich. Der Fachkongress erwartet rund 11.000 Besucher. Unter http://dkou.org/webcasts können Interessenten alle Vorträge aus dem Festsaal live verfolgen.