GKV wünscht sich mehr Anträge für digitale Pflegehilfsmittel

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, appelliert an die Hersteller digitaler Pflegehilfsmittel. (Foto: GKV-Spitzenverband)

Digitale Pflegehilfsmittel sollen schneller Eingang in die Versorgung für GKV-Versicherte finden. Die Anträge zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis erfolgen jedoch mehr als schleppend. Der GKV-Spitzenverband wendet sich nun mit einer Aufforderung an die Hersteller.

Bei den digitalen Hilfsmitteln sollten sich die Hersteller schneller melden, damit mehr Tempo in die Versorgung kommt. „Unsere Versicherten sollen weiterhin umfassend mit innovativen Produkten wie etwa digitalen Assistenzsystemen versorgt werden. Daher meine dringende Aufforderung an alle Hilfsmittelhersteller, sich mit neuen und innovativen Produkten rasch bei uns zu melden und die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis zu beantragen.“, sagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Die GKV könne nur die Produktneuheiten ins Verzeichnis aufnehmen, die sie kenne. „In den letzten zwölf Monaten hat uns lediglich ein Antrag erreicht“, so Kiefer.

Zu den Digitalen Pflegehilfsmitteln zählen technische Assistenzsysteme wie beispielsweise Hausnotrufsysteme, Erinnerungs- und Orientierungshilfen, spezielle Sensoren sowie Geräte zur GPS-Ortung. Um Herstellern innovativer Produkte die Antragsstellung zu erleichtern, hat der GKV-Spitzenverband für die Produktgruppe 52 zwei neue Untergruppen zur Orientierung eingerichtet. In die eine Untergruppe sollen Produkte aufgenommen werden, die zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten dienen. Zur zweiten Untergruppegruppe zählen Hilfsmittel, die den Versicherten bei der Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen unterstützen. Hierzu gehören digitale Medikamentenspender, Trackingsysteme, Erinnerungshilfen und Produkte zur Gefahrenabwehr wie etwa zur Herdüberwachung.

Knapp 4.000 neue Produkte

Das aktuelle Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des GKV-Spitzenverbandes umfasst rund 36.200 Produkte. Die 41 Produktgruppen werden anlass- und turnusmäßig fortgeschrieben, um relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie aktuelle Entwicklungen bei der Hilfsmittelversorgung zu berücksichtigen. In den letzten zwölf Monaten wurde die Fortschreibung von sieben Produktgruppen erfolgreich abgeschlossen. Dazu gehören Bereiche wie orthopädische Einlagen, Hörhilfen und therapeutische Bewegungsgeräte. 

Elf weitere Produktgruppen werden gegenwärtig aktualisiert. 3.942 Produkte befinden sich neuim Hilfsmittelverzeichnis, 1.127 wurden aktualisiert und 3.439 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis genommen. GKV-Versicherte erhielten 2020 Hilfsmittel in Höhe von 9,25 Milliarden Euro, das sind durchschnittlich rund 126 Euro für jeden.