An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wurde jetzt mit der Forschungsstelle für E-Health-Recht (FEHR) die erste unabhängige Forschungseinrichtung in Deutschland eröffnet, die sich gezielt mit den komplexen Rechtsfragen rund um E-Health und M-Health befasst.
„Im Mittelpunkt unseres Forschungsinteresses steht eine integrative und intradisziplinäre Analyse der komplexen Rechtsfragen, die sich im Bereich von Digital Health und Connected Healthcare stellen. Das Spektrum dieser Fragen reicht vom Aufbau einer Telematikinfrastruktur über die Gerätevernetzung im OP-Saal und über Health Apps bis hin zu den Anwendungsszenarien von Health 4.0“, sagt Prof. Dr. Ulrich M. Gassner Initiator und Leiter der FEHR. Weitere Tätigkeitschwerpunkte der FEHR bilden die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Betreuung von Dissertationen, Wissenschaftspreis usw.) sowie die Weiterbildung (Kurse, Einzelveranstaltungen usw.). Darüber hinaus versteht sich die Forschungsstelle als praxisorientierter Beratungsdienstleister für Gesetzgeber, Ministerien, Behörden und Unternehmen.
Großes Interesse
Über 130 Teilnehmer, darunter Repräsentanten mehrerer DAX-notierter Unternehmen, hatten an der Eröffnungsfeier der Forschungseinrichtung teilgenommen. „Das ist ein eindrücklicher Beleg dafür, dass wir mit der FEHR punktgenau auf einen immer größer und dringlicher werdenden juristischen Forschungs- und Beratungsbedarf im Bereich E-Health treffen“, so Gassner. Seine Einschätzung, es sei nun höchste Zeit für die Gründung einer solchen Forschungsstelle gewesen, bestätigten alle Grußredner, darunter Dr. Siegfried Jedamzik, Geschäftsführer der Bayerische Telemedallianz (BTA) und Ministerialdirigent Herwig Heide, Leiter der Krankenhausabteilung, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine Keynote Speech von Oliver Schenk, Leiter der Abteilung „Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik/Telematik“ im Bundesgesundheitsministerium zum Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Es folgte ein Fachvortrag über „Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz sensorgestützter Health Apps“ von Dr. Thilo Räpple, Rechtsanwalt und Partner bei Baker & McKenzie.