Drohnen für den Katastrophenschutz

Drohne mit Kamerasystem
Drohne mit Kamerasystem: Verschiedene Einsatzmöglichkeiten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Foto: © Alexander Kolomietz/123rf.com)

30 Drohnen sind ab Ende Januar 2020 für den Katastrophenschutz im Einsatz: Das Technische Hilfswerk (THW) will ihre Helfer an den Fluggeräten schulen, bevor sie künftig bei verschiedenen Einsätzen professionell verwendet werden.

Drohnen werden im Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe als wichtige Zukunftstechnologie mit vielen Potenzialen angesehen. Damit die Ausbildung an den unbemannten Flugsystemen im Technischen Hilfswerk (THW) großflächig beginnen kann, überreicht der Vorstandvorsitzende der Stiftung THW, Stephan Mayer (MdB) Ende Januar 2020 genau 30 Drohnen an die Bundesanstalt.

Anschaffung durch Spendengelder

Die Drohnen erweitern das Einsatzspektrum des THW und sollen künftig etwa bei der Erkundung von Schadenslagen und dank eingebauter Thermokameras bei der Personensuche eingesetzt werden. Mit der Anschaffung von 30 Drohnen durch Spendengelder ermöglicht es die Stiftung THW, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereits vor der flächendeckenden Beschaffung an den Fluggeräten auszubilden. 

Drohnen finden insgesamt immer häufiger Verwendung bei Einsätzen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen, der Polizei und Einheiten des Katastrophenschutzes. Die neue Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten bietet allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verschiedene Drohnen-Einsatzmöglichkeiten. Drohnen-Systeme für Feuerwehren, Polizei und Katastrophenschutz können beispielsweise mit Wärmebildkameras, Spektralkameras oder hochauflösenden Zoom-Kameras ausgestattet werden. Grundsätzlich ist der Betrieb einer Drohne für diese Organisationen genehmigungsfrei. Der Betrieb erfordert jedoch eine ausführliche Planung und professionelle Schulung aller Beteiligten.