DigiG-Entwurf: Digitale Gesundheitsanwendungen gefährdet

BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz
BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz: „Durch einseitige Kostendämpfungsmaßnahmen wird das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ins Absurde geführt“ (Foto: Johanna Unternährer/BAH)

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) bewertet den Referentenentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) zwar insgesamt positiv, sieht Leistungsbereiche wie DiGA aber gefährdet.

BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz sieht im jetzt vorliegenden Referentenentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) richtige Grundlagen: „Der Praxisbezug ist entscheidend: Die erfolgreiche Integration der elektronischen Patientenakte als zentrales Element einer digitalen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung hängt von ihrer effektiven Umsetzung in der realen Anwendung ab”, kommentiert er. Aus BAH-Sicht seien im aktuellen Entwurf viele sinnvolle Ansätze enthalten. 

Insbesondere im digitalen Medikationsmanagement, das erstmals auch frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel umfasst, ist es nach BAH-Einschätzung entscheidend, eine intelligente und nutzerorientierte Umsetzung zu gewährleisten. „Wir unterstützen die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zukünftig auch als Medizinprodukte der Klasse IIb einzustufen. Allerdings dürfen Sparmaßnahmen nicht zu einer Bedrohung für innovative Leistungsbereiche führen“, warnt Cranz einem einseitigen Blick auf die DiGA-Kosten.

Vergütung soll bei geringer Nutzung entfallen

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller im Rahmen des Sachleistungsprinzips vor. Der Vergütungsanspruch der DiGA-Hersteller wird eingeschränkt, indem beispielsweise die Vergütung entfällt, wenn ein versicherter Patient innerhalb eines definierten Zeitraums angibt, die DiGA nicht dauerhaft zu nutzen. 

Verpflichtende Pay-for-Performance-Modelle im Bereich der DiGA seien kontraproduktiv, meint der Verband: „Durch einseitige Kostendämpfungsmaßnahmen wird das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ins Absurde geführt und somit das Angebot innovativer Leistungen gefährdet, was wiederum die Weiterentwicklung innovativer Therapieoptionen bedroht“, so Cranz.

DiGA-Umsatz von 49 Millionen Euro

Die Etablierung von DiGA in die Regelversorgung sei ein noch ein laufender Prozess. Daher genüge die Anwendung bereits bestehender Maßnahmen zur Preisfindung. „Zusätzliche Regulierungen wären unverhältnismäßig angesichts eines gegenwärtig überschaubaren Umsatzes von 49 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen“, resümiert der BAH-Hauptgeschäftsführer.