Corona: Digitaler Impfpass bis zum Sommer

Ab dem 1. Juni will die EU-Kommission im Kampf gegen Corona einen digitalen grünen Nachweis einführen. (Foto: maridav/123rf.com)

Im Zuge der Corona-Pandemie will die EU-Kommission bis zum Sommer europaweit einen digitalen Impfpass einführen. Der als digitaler grüner Nachweis bezeichnete Pass soll belegen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist.

Der digitale grüne Nachweis soll einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission will ein Zugangsportal einrichten und Überprüfungssoftware entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU akzeptiert werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen. Personenbezogene Daten sollen dort nicht gespeichert werden.

Die Zertifikate sollen kostenlos und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats sowie in Englisch verfügbar sein. Sie sollen einen begrenzten Satz von Informationen enthalten. Dazu zählen der Name, das Geburtsdatum, das Ausstellungsdatum sowie relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung. Diese Daten sollen nur überprüft werden können, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und checken.

Reisen in der EU

Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Nachweis profitieren. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.

Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Nachweises ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde. Mitgliedstaaten können jedoch auch beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.

Für alle verfügbar

Der digitale grüne Nachweis soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.  Auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ihn nutzen. Geplant ist, dass der Pass allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt wird. Außerdem Angehörigen anderer Staaten mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen.

Neben der digitalen Variante soll es den Nachweis auch in Papierform geben. Der digitale grüne Nachweis soll eine vorübergehende Maßnahme sein. Sie soll ausgesetzt werden, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.