Bundesverbraucherminister: Sensible Gesundheits-Daten besonders schützen

Immer mehr Deutsche nutzen Gesundheits-Apps und Wearables. Doch wie sicher sind die damit erhobenen Daten? Die Politik muss darauf achten, dass “Freiheit und Selbstbestimmung sowie der Schutz vor Diskriminierung dabei nicht auf der Strecke bleiben”, fordert jetzt Verbraucherschutzminister Heiko Maas.

Fitness-Armbänder und Smart-Watches gehörten Weihnachten 2015 zu den beliebtesten Geschenken. Gesundheits-Apps erfassen beispielsweise Bewegungsdaten, Schlafphasen, die Pulsfrequenz oder den Blutdruck. Anhand dieser Daten können Nutzer zum Beispiel ein Diabetes-Tagebuch oder einen Fruchtbarkeitskalender führen oder ihre Kalorien zählen. Diese neuen Möglichkeiten zur Messung von Gesundheitsdaten bieten zwar viele Chancen für eine bessere und vernetzte Gesundheitsversorgung. Es stellten sich jedoch ebenso viele Fragen. Insbesondere danach, was mit intimsten Daten genau geschehe, so der Bundesverbraucherminister. Maas weist darauf hin, dass noch immer nicht gewährleistet ist, dass Verbraucher wissen, was mit ihren Daten geschieht. So zum Beispiel, wenn Nutzer die individuell gemessenen Daten und das Bewegungsverhalten an den Arzt oder die Krankenkasse übermitteln. Und wenn Krankenkassen das gemessene gesunde Verhalten mit Rabatten oder Zuschüssen belohnen.

Viele AGBs sind viel zu unverständlich. Nur ein Bruchteil des Datentransfers erfolgt über verschlüsselte und damit sichere Verbindungen. Und nicht zuletzt gibt es falsche Messungen und Ratschläge, denn viele Geräte sind noch nicht ausgereift. Lediglich bei rein medizinischen Apps können sich Anwender darauf verlassen, dass deren Sicherheit und Leistungsfähigkeit bewertet wurden. Denn nur solche Apps unterliegen dem Medizin-Produktegesetz, so Maas.

Gesundheitsdaten-Nutzung von Gesundheits-Apps und Wearables verboten

Die Bundesregierung setzt sich für einen intensiven Dialog zwischen Wirtschaft und Gesellschaft über den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ein. „Niemand darf dazu gezwungen werden, diese digitalen Angebote zu nutzen und im Falle der Nichtnutzung Nachteile erleiden“, betont Maas. Sensible Gesundheitsdaten bedürften eines besonderen Schutzes. Es dürfe deshalb nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen. „Wir werden deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken”, so der Bundesverbraucherminister.

Nach der geltenden Rechtslage ist es den Gesetzlichen Krankenkassen auch mit Einwilligung des Versicherten untersagt, Gesundheitsdaten von Gesundheits-Apps und Wearables zu verwenden. Bei den privaten Krankenversicherungen hingegen ist die Rechtslage anders. Dort dürfen Gesundheitsdaten mit Einwilligung des Versicherten übermittelt werden. Das hat zur Folge, dass sich Versicherungstarife risikoorientiert berechnen lassen.