Bundesrat billigt zentrales Transplantationsregister

In Deutschland wird es künftig ein bundesweit einheitliches Transplantationsregister geben. Der Bundesrat hat jetzt einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. In dem Register sollen alle transplantationsmedizinischen Daten zusammenlaufen.

Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern sollen bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden. Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes bei den verschiedenen Einrichtungen erhoben wurden.

Vertrauen stärken

Das Register soll unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin möglich werden. Die Daten sollen jedoch nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Organempfänger und der lebenden Organspender an das Transplantationsregister weitergegeben werden. Derzeit warten hierzulande über 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan, die Zahl der gespendeten Organe liegt weit darunter. Deshalb soll das Transplantationsregister auch dazu beitragen, das Vertrauen in die Organspende zu stärken.