Bundeseinheitlicher Medikationsplan: IT-Umsetzung steht

Die technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung des ab Oktober 2016 gesetzlich vorgeschriebenen, einheitlichen Medikationsplans für alle gesetzlich Versicherten steht jetzt fest.

Auf einen Medikationsplan haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, mussten auch technische Vorgaben zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans erarbeitet und festgelegt werden. Das ist jetzt geschehen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legten nun eine Vereinbarung zu den IT-Spezifikationen vor. In enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt, sind die Angaben veröffentlicht (siehe PDF-Dokument der KBV zur Ansicht/Download).

Zufriedenheit bei allen Beteiligten

Selbstverwaltung und IT-Industrie haben sich damit auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht“, betont Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.

Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Etappenziel auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“, erklärt Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).