Ab 2022 müssen alle Praxen verpflichtend das elektronische Rezept (E-Rezept) ausstellen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mahnt nun auch den zeitgleichen Start des grünen E-Rezepts an.
Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes in der Testregion Berlin-Brandenburg fordert der BPI auch die digitale Umsetzung des grünen E-Rezeptes. „Der Gesetzgeber hat es fest im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
Bestandteil der Gesundheitsversorgung
Seit Einführung des grünen Rezeptes im Jahr 2004 entwickelte sich die Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Es bindet apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in das ärztliche Behandlungskonzept ein.
Laut BPI nutzen aktuell vier von fünf Ärzten das grüne Rezept in ihrem Praxisalltag. 31 Prozent aller Verordnungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden im letzten Jahr mit dem diesem Rezept vorgenommen, insgesamt verordneten Ärzte im vergangenen Jahr 40 Millionen grüne Rezepte. Vielfach verordnen Ärzte nicht verschreibungspflichtige Arzneien als Einstiegs-, Stufen- oder Begleittherapien. Häufig bedeutet der Selbstkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Patienten jedoch eine finanzielle Belastung, doch es gibt Lösungen.
Kassen bieten Kostenerstattung
Mittlerweile bieten 76 Krankenkassen ihren Patienten eine Rückerstattung von Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistungen an, die Ärzte über das grüne Rezept verordnen. Für eine solche Erstattung ist die ärztliche Verordnung des Arzneimittels erforderlich.