Heftige Kritik an der Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) übt jetzt die Freie Ärzteschaft. Hiermit habe der Bundestag eine weitreichende Entscheidung getroffen. Der besondere Schutz des Berufsgeheimnisses von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten sei damit Geschichte, heißt es.
„Das ist eine fatale Fehlentscheidung, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt stark gefährdet“, so Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ) . Ungeachtet der Kritik vieler Verfassungsrechtler an dem Entwurf zu dieser Neufassung habe der Bundestag das BKA-Gesetz innerhalb kurzer Zeit durchgepeitscht.
Mit dem Gesetz darf der Staat zur Terrorabwehr nun auch Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten überwachen und beispielsweise mithilfe von Bundestrojanern verdeckt in die IT-Systeme von Arztpraxen und Krankenhäusern eindringen. „Dabei lassen sich nicht nur die Daten von verdächtigen Personen ausspähen, sondern faktisch auch die von allen anderen Patienten“, erläutert Lüder. Das sei ein großes Problem, denn die Patienten sprächen mit ihren Ärzten häufig über sehr persönliche Dinge, die mehr oder weniger direkt mit ihrem medizinischen Anliegen zusammenhängen. Dieses Vertrauen bildet der FÄ-Vizevorsitzenden zufolge die Basis der ärztlichen Tätigkeit. „Die Patienten haben ein Recht darauf, dass alle Gesprächsinhalte im geschützten Raum bleiben und niemand beispielsweise von Depressionen, Essstörungen oder Eheproblemen erfährt“, so Lüder.
Auf Initiative von Lüder und ihrem FÄ-Vorstandskollegen Dr. Axel Brunngraber hatten die Ärztekammern Hamburg und Niedersachsen eine Änderung des Gesetzentwurfes gefordert. In letzter Minute habe dann auch die Bundesärztekammer darauf gedrängt, heißt es. „Wir sind erschüttert darüber, wie rigoros der Bundestag die Interessen der Bürger vom Tisch gefegt hat”, sagt Lüder. Das werde die Freie Ärzteschaft nicht hinnehmen und das BKA-Gesetz beim kommenden Ärztetag im Mai in Freiburg zur Diskussion bringen. „Wir erwarten, dass die Bundesärztekammer hartnäckig bleibt und eine Gesetzesänderung in Gang bringt“, so Lüder. Denn das Berufsgeheimnis von Ärzten sollte genauso geschützt bleiben wie das von Geistlichen, Strafverteidigern und Bundestagsabgeordneten