Bitkom wertet Digitale-Versorgung-Gesetz positiv

Datenschützer üben massiv Kritik, während der IT-Branchenverband Bitkom das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in seiner jetzigen Form positiv bewertet. Zum diskutierten Thema Gesundheitsdaten fordert Bitkom-Präsident Achim Berg eine Nutzungsmöglichkeit auch für die Privatwirtschaft.

Der Bundestag stimmt aktuell über das Digitale-Versorgung-Gesetz ab. Eines der zentralen Vorhaben ist dabei die Einführung einer Forschungsdatenbank: Dem Entwurf zufolge sollen die Krankenkassen die Daten der 73 Millionen in Deutschland gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen senden, der diese dann pseudonymisiert an ein Forschungsdatenzentrum weiterleitet. Dieser Bestandteil der Gesetzesvorlage wird von Datenschützern kritisiert.

Kritik von Datenschützern und Bundesrat

Besonders negativ wird gesehen, dass Pflichtversicherte der Weitergabe und Nutzung ihrer Daten nicht widersprechen können. Dabei geben die Kassen auch sensible Daten wie bisherige Behandlungen, Geschlecht und Alter oder Diagnosedaten von Krankheiten aus dem ICD-Katalog der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weiter. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Verschlüsselung der Daten, die nur pseudonymisiert, aber nicht anonymisiert in der Forschungsdatenbank gesammelt werden. Ebenfalls strittig: Daten von Privatversicherten werden nicht erhoben. Sie genießen damit künftig einen besseren Gesundheitsdatenschutz. Nicht nur Patienten- und Datenschutzverbände, auch der Bundesrat (dessen Zustimmung nicht erforderlich ist) warnte in einer Stellungnahme vor erheblichen Risiken „für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten“ und dem Erstellen „individueller Gesundheitsprofile“. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte deshalb Korrekturen empfohlen.

Bitkom fordert umfangreichere Datennutzung

Der IT-Branchenverband Bitkom kann an dem DVG indes keine kritischen Stellen entdecken. Bitkom-Präsident Achim Berg fordert in einer Erklärung sogar eine weitere Lockerung bei der Nutzung der Gesundheitsdaten. „Das Digitale-Versorgung-Gesetz bedeutet den Durchbruch für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Es enthält die richtigen Maßnahmen, damit digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Rezept oder Online-Sprechstunden schon bald für alle Patienten verfügbar sind. … Die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten von Versicherten wird zu einem medizinischen Fortschritt führen, von dem Millionen Menschen profitieren können. Allerdings wird diese Regelung ihren vollen Nutzen nur entfalten, wenn die Gesundheitsdaten auch für die private Forschung, sowie für die Hersteller von Medikamenten und Gesundheitsanwendungen verfügbar gemacht werden. Durch die Pseudonymisierung gelingt es, die Daten der Patienten zu schützen und ihnen dennoch neue, auf ihren Bedarf abgestimmte medizinische Leistungen anbieten zu können.“

Nach der Abstimmung über das Gesetz im Bundestag geht der Entwurf erneut an den Bundesrat. Eine Stellungnahme des Bundesrats wird anschließend an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald diese sich geäußert hat, geht der Gesetzentwurf samt Stellungnahme zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Bundestag. Wird das Gesetz angenommen, tritt es in Teilen schon im Januar 2020 in Kraft.