Eine Analyse der Krankenkasse Barmer mit Daten aus den Jahren 2019 bis 2021 verdeutlicht das stark gestiegene Interesse an Videosprechstunden. Die jetzt gültige starre Begrenzung der digitalen Konsultation lehnt die Kasse ab.
Bei der Barmer beanspruchten in der Pandemiezeit zwischen den Jahren 19 bis 21 mindestens 372.000 Krankenversicherte die digitale Konsultation ihrer Ärztinnen und Ärzte. Am häufigsten geschah dies mit 64.000-mal im zweiten Quartal 2020. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 war die Konsultation auf Distanz nur rund 250-mal genutzt worden.
„Videosprechstunden haben sich gerade in der Corona-Pandemie bewährt. Sie waren ein Baustein dafür, dass die medizinische Versorgung stabil blieb. Außerdem können sie flexibler in die Terminkalender der Betroffenen integriert werden und sparen Patienten und Ärzten vor allem auf dem Land weite Wege“, sagt der Barmer-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. med. Christoph Straub. Die Videosprechstunde sei während der Pandemie aufgrund einer Sonderregelung bis Ende März dieses Jahres unbegrenzt möglich gewesen. Sie sei bei allen Altersklassen zum Einsatz gekommen und entspreche auch dem Zeitgeist. Seit April 2022 gelte nun eine gesetzliche Beschränkung der Videotermine auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis. Das baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung des Gesundheitswesens, so Straub. Aus Sicht der Barmer ist die starre Begrenzung unnötig.
Psychotherapie am stärksten gefragt
Laut der Barmer-Analyse rechneten rund 26.300 Ärzte im Jahr 2020 und rund 24.400 Ärzte im darauffolgenden Jahr die Kontakte per Video ab. Besonders oft kam die Videosprechstunde in der ambulanten Psychotherapie zum Einsatz. Allein hier gab es im Analysezeitraum etwa 177.500 Behandlungsfälle per Video. Sie wurden in den Jahren 2020 und 2021 von knapp 14.000 beziehungsweise etwa 14.400 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeboten.
„Psychotherapeutische Sitzungen per Video erweitern die Kontaktmöglichkeiten zwischen Ärzten und Therapeuten und ihren Patienten“, so Straub. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Kasse, dass die Psychotherapeutische Sprechstunde und die vorbereitenden Sitzungen vor dem Beginn der Psychotherapie seit April 2022 nicht mehr per Video stattfinden dürfen. Auch hier sollten Restriktionen abgeschafft werden, damit die Videokonsultation weiter in Anspruch genommen werden kann, fordert die Kasse.