Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wollte das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung fördern. Vom Klinik-Konzern Asklepios kommt dazu harsche Kritik: Sämtliche Anträge stecken noch in den Mühlen der Bürokratie. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen und Formulare.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern. Bei dem Klinik-Konzern Asklepios fällt die Bilanz nach einem Jahr mehr als ernüchternd aus. Die Asklepios Kliniken haben pro Klinik zwischen vier und neun Projekte eingereicht, insgesamt mehr als 200. In manchen Krankenhäusern waren das zum Beispiel die „mobile Visite“, bei der schon während der Arztvisite alle Befunde und therapeutischen Anordnungen papierlos dokumentiert werden können. Auch der digitale, automatische Medikamentencheck auf Interaktionen zwischen Wirkstoffen bei Verordnungen zählt dazu.
„Antragsvolumenbescheide“ erfordern weitere Anträge
Für die Förderung der Projekte von Asklepios mussten zeitaufwendig insgesamt über 1.300 Antragsformulare ausgefüllt werden, denn in jedem Bundesland gelten andere Formulare – und andere Regelungen. Manche Bundesländer reichten die Anträge nach Prüfung an das Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) direkt weiter, andere Bundesländer haben eigene Anforderungen und Formulare entwickelt oder hatten zahlreiche Rückfragen, die beantwortet werden mussten. In Hamburg kamen vier Monate nach Einreichung „Antragsvolumenbescheide“, die neue Anträge erforderlich machten.
Lange Bearbeitungsprozesse gefährden Projekte
Der CEO der Asklepios Kliniken Kai Hankeln nimmt angesichts der ausufernden Bürokratie kein Blatt vor den Mund: „Der Aufwand und der langsame bürokratische Ablauf im Entscheidungsprozess konterkarieren die Digitalisierung“, sagt er. „Selbst die Bezeichnung Krankenhauszukunftsgesetz ist schon in sich irreführend und eine ungewollte Parodie, denn es geht eigentlich darum, erst einmal das nachzuholen, was in anderen Ländern längst üblich ist“. Hankeln weiter: „Unsere Befürchtung ist, dass die langen Bearbeitungsprozesse Projekte gefährden und womöglich zu Sanktionen gegen die Kliniken führen.“
Bei einigen Bundesländern wirkt es nach Einschätzung der Asklepios-Gruppe, als spielten sie auf Zeit, um ihren Anteil der Förderung von 30 Prozent (bei 70 Prozent Bundesanteil) hinauszuzögern. Andere wie Hamburg und Hessen verpflichten die Krankenhäuser 15 Prozent der Investitionen selbst zu stemmen, was in der aktuellen Situation, in der laut Roland Berger-Studie mindestens die Hälfte aller deutschen Kliniken rote Zahlen schreiben, auch nicht allen möglich sein dürfte.
Zentrale Projektdurchführung nicht im Blick
Aber bezüglich der notwendigen informationstechnologischen Basis ist im KHZG auch noch einiges unausgegoren, wie Henning Schneider, Konzernbereichsleiter IT der Asklepios Kliniken beklagt: „Wir müssen die Fördergelder vielerorts erst einmal dafür nutzen, um notwendige Investitionen in die grundlegende Infrastruktur nachzuholen. Außerdem denkt das KHZG immer auf Klinikebene, indem nur Einzelprojekte gefördert werden, die nicht über ein Krankenhaus hinausgehen – eine zentrale Projektierung auf Klinikverbundebene und damit eine zentrale Projektdurchführung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und zum Nutzen der Patient:innen ist so tatsächlich nicht vorgesehen.“ Standards, die eine Zusammenarbeit verschiedener Krankenhäuser erleichtern, so dass bei einer Weiterbehandlung alle notwendigen Daten verfügbar wären, bleiben also Zukunftsmusik.
Asklepios-Strategie
Der Gesundheitsanbieter Asklepios setzt auf die Digitalisierung und will Behandlungen sektorenübergreifend verbessern. Hierzu setzt der Konzern von der Kontaktaufnahme und Terminbuchung über die stationäre Behandlung bis zur Organisation von Entlassung, Reha und Nachbehandlung in allen Therapiephasen digitale Anwendungen ein, um die Prozesse zu optimieren. Diese Strategie soll auch allen Patienten zugutekommen.