ADAC Stiftung will verpflichtende Telefonreanimation

Herz-Kreislauf-Stillstand
Herz-Kreislauf-Stillstand: Wiederbelebung unter professioneller telefonischer Anleitung erhöht die Überlebenschancen von betroffenen signifikant (Bild: ADAC Stiftung/ADAC SE)

Die ADAC Stiftung will die Überlebenschancen Betroffener verbessern, indem Rettungsleitstellen dazu verpflichtet werden, alle Anrufer, die bei Verdacht auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand einen Notruf absetzen, schrittweise zur Wiederbelebung der betroffenen Person anzuleiten.

Gegenwärtig überlebt nur jeder zehnte Betroffene einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Neben anderen Faktoren hängt das auch damit zusammen, dass zu wenige Laien am Ort des Geschehens mit einer sofortigen Reanimation starten, anstatt auf den Rettungsdienst zu warten.

Die sogenannte Telefonreanimation ist eine der effektivsten Maßnahmen der Lebensrettung, da auch eine von medizinischen Laien durchgeführte Herzdruckmassage das Gehirn meistens weiter mit Sauerstoff versorgt und so die Überlebenschancen um das Dreifache erhöht.

Studienergebnisse offenbaren Verbesserungsbedarf

Eine von der ADAC Stiftung durchgeführte Studie, an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilgenommen haben, hat ergeben, dass theoretisch alle Rettungsleitstellen versuchen, Laien dazu zu bringen, per telefonischer Anleitung eine Herzdruckmassage durchzuführen. Eine ausreichende Umsetzungsquote (über 80 Prozent) erreichten allerdings weniger als die Hälfte der teilnehmenden Leitstellen. Als größten Hinderungsgrund gaben 47 Prozent der Leitstellen das parallel abzuarbeitende Notrufaufkommen an. Auch die inhaltliche Ausgestaltung ist uneinheitlich, jedoch befürworten 78 Prozent der befragten Leitstellen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation.

Die Studie wurde gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung e.V. (GRC) sowie mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V. durchgeführt.