31 Gesundheits-Apps als DiGA zugelassen

DiGA stecken in Deutschland nach wie vor in den Kinderschuhen. Ein Grund ist mangelnde Digitalaffinität bei vielen Ärzten (Foto: akkamulator/123rf.com)

Aktuell gibt es 31 Gesundheits-App, die als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGa) zugelassen sind. Sie könnten für 33,66 Millionen PatientInnen verordnet werden, doch die Realität sieht anders aus.

Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 können ÄrztInnen und Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen DiGA verordnen oder die Gesundheits-Apps lassen sich direkt durch die Krankenkasse genehmigen. Das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat. Laut Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben derzeit 33,66 Millionen PatientInnen eine mögliche Indikation für die Verordnung einer aktuell zugelassenen DiGA. 

Eine Verordnung erhalten allerdings bei Weitem nicht alle diese Betroffenen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat ermittelt, dass die 20 zuerst zugelassenen DiGA insgesamt 50.112 mal verordnet oder zur Anwendung genehmigt worden. Bei einem Verordnungspotenzial von 33,66 Millionen PatientInnen hätten demnach 0,15 Prozent der Betroffenen mit einer möglichen Indikation eine DiGA-Verordnung erhalten.

PatientInnen in Deutschland mit einer potenziellen Indikation zur vertragsärztlichen oder psychotherapeutischen Verordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA). (Grafik: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi))

Große Unterschiede

Gibt es mehrere verfügbare DiGa für einen Indikationsbereich, dann steigt die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung. So zeigt sich, dass das vergleichsweise neue Versorgungsangebot der GKV bereits vielen PatientInnen mit Diagnosen aus dem Bereich der Psychischen und Verhaltensstörungen in Deutschland zur Verfügung steht. Daneben gibt es bereits Angebote für PatientInnen mit Ernährungs- und Stoffwechselstörungen sowie häufigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.

Online-Tool für bessere Orientierung

Mit dem Online-Tool www.kvappradar.de stellt das Zi interessierten PatientInnen sowie ÄrztInnen und PsychotherapeutUnnen eine Informationsplattform zur Verfügung. Sie soll eine sichere und zuverlässige Orientierung auf dem Markt der Gesundheits-Apps bieten.

Für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Praxis ist es essenziell, dass Gesundheits-Apps nicht nur verfügbar, sondern auch im konkreten Anwendungsfall wirksam sind. Dafür muss im Versorgungsalltag ausreichend Zeit für die Beratung von PatientInnen zur Verfügung stehen. „Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicher zu stellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist“, sagt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Dies gelte insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kontraindikationen aus dem Bereich der psychischen Störungen. „Wie Krankenkassen diese Sicherheit nur nach Aktenlage und ohne vertragsärztliche und psychotherapeutische Diagnostik gewinnen können, bleibt deren Geheimnis“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende weiter. Die Einigung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrags, dass die Krankenkassen den Aufwand von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Verordnung auch vorläufig zugelassener DiGA honorieren, sei daher eine gute Nachricht für die Betroffenen.