Verordnungssoftware: KBV definiert einheitliche Schnittstelle

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine einheitliche Schnittstelle für den Wechsel der Arzneimittelverordnungssoftware festgelegt. Sie soll einen verbindlichen Standard setzen und Ärzten einen leichteren Wechsel ermöglichen.

Bislang ist es Praxen kaum möglich, beispielsweise aus Kostengründen ein neues Verordnungsmodul in ihr PVS zu integrieren. Auch der Wechsel des gesamten Praxisverwaltungssystemen (PVS) ist sehr aufwendig. Das soll sich bald ändern. Die neue Schnittstelle  wurde bereits ins Interoperabilitätsverzeichnis vesta der gematik eingetragen. Damit hat die KBV erstmalig einen Standard gesetzt und eine Schnittstelle definiert, die in allen PVS verwendet werden muss.

„Zum ersten Mal werden die niedergelassenen Ärzte eine echte Auswahl haben und wären zumindest bei der Arzneimittelverordnung nicht mehr automatisch an den Hersteller ihres PVS gebunden“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV und ergänzt: „Praxen werden das Arzneiverordnungsmodul austauschen können, ohne das gesamte PVS wechseln zu müssen.“

FHIR-basierte Schnittstelle

Die Schnittstelle basiert auf dem internationalen, sektorenübergreifenden und offenen HL7 FHIR-Standard (Fast Healthcare Interoperability Resources). „Wir hatten uns beim Gesetzgeber dafür eingesetzt, dass wir eine Schnittstelle entwickeln dürfen, die den Wechsel des Verordnungsmoduls möglich macht“, so Kriedel. Den Auftrag dazu verankerte der Gesetzgeber im Paragrafen 291d des Fünften Sozialgesetzbuches.

Zwei Jahre Zeit für die Umsetzung

Bis es soweit ist und die einheitliche Schnittstelle überall zum Einsatz kommt, wird es jedoch noch etwas dauern. Denn PVS- und Verordnungssoftwarehersteller haben nun bis zum 30. Juni 2020 und damit zwei Jahre Zeit, die Schnittstelle in ihren Systemen umzusetzen. Sie können sich ab sofort bei der KBV zertifizieren lassen. Die technischen Informationen zur Festlegung der Schnittstelle stellt die KVB online zur Verfügung.