Verband kritisiert TSVG-Entwurf

Scharfe Kritik übt der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) am aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), der vor Kurzem vorgestellt wurde. Der Verband bemängelt vor allem, dass eine erfolgreiche Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) dort nur unzureichend fokussiert wird. Er sieht im aktuellen Gesetzesentwurf eine Einschränkung der Patientensouveränität und eines offenen Wettbewerbs um die besten ePA-Lösungen.

Der aktuelle Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Damit ist das Gesetz grundlegend für die Einführung der ePA. Die Patientensouveränität durch die Einführung einer ePA zu stärken rückt dabei jedoch in den Hintergrund.

Offene Fragen beim TSVG-Entwurf

So geht die derzeitige gesetzliche Regelung zum Beispiel nicht auf die unterschiedlichen Lebensverhältnisse der Versicherten ein. Das führt dazu, dass zahlreiche Fragen zu möglichen Konstellationen im Versichertenverhältnis offenbleiben. Dazu zählen beispielsweise Regelungen bezüglich der ePA-Nutzung innerhalb einer Familie mit Elternteilen, die unterschiedlich versichert sind, oder die gewohnte Nutzung einer ePA im Falle eines Kassenwechsels. Darüber hinaus weist der Verband eindringlich darauf hin, dass die Aktenangebote verschiedener Anbieter mit den Angeboten der Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen müssen. Eine Beschränkung, dass nur Krankenkassen Aktenanbieter sein dürfen, würde den Wettbewerb nachteilig beeinflussen. Dadurch würde auch das Potenzial für Innovationen gehemmt und bereits etablierte Lösungen würden verdrängt.

Wahlfreiheit muss bleiben

Das Prinzip der Freiwilligkeit und der Wahlfreiheit der Versicherten muss gewahrt werden, damit die elektronische Patientenakte in der Gesellschaft akzeptiert und genutzt wird. Außerdem gilt es, den und den Versicherten das bestmögliche Angebot an elektronischen Patientenakten zur Verfügung zu stellen. „Mit Blick auf die Patientensouveränität sollte deshalb im Gesetz sichergestellt werden, dass Versicherte frei unter den Akten wählen können. So können Versicherte ihren Anforderungen entsprechend die beste ePA-Lösung wählen“, sagt bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Auf Basis der gematik-Zertifizierung sollten deshalb die freien Aktenangebote mit den Angeboten der Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen. Die anfallenden Kosten der Bereitstellung einer Akte sollten von den Kassen erstattet werden. „Solche Änderungen im Gesetzestext wären minimal, die Auswirkungen für die Patientenwahlfreiheit jedoch maximal“, so Zilch.

Darüber hinaus sieht der Verband Anpassungsbedarf bei der Setzung und Implementierung von Standards im deutschen Gesundheitssystem. Es sei ein einheitlicher, nachvollziehbarer und transparenter Standardisierungsprozesses unter Beteiligung aller relevanten Akteure erforderlich. Nur so können nach Ansicht des Verbandes die Anwendungen wie beispielsweise eine elektronische Patientenakte im vollen Umfang zur Geltung kommen. Gerade im Kontext einer gesamteuropäischen Gesundheitsversorgung dürfe keine nationalen Insellösungen geben, die eine sektorübergreifende und grenzüberschreitende Nutzung digitaler Anwendungen verhindere.