Im Rahmen des Pilotprojekts „elektronische Arbeitsunfähigkeit“ (eAU) der Techniker Krankenkasse (TK) können TK-versicherte Mitarbeiter der TK und des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) ihre AU-Bescheinigung künftig auf elektronischem Weg einreichen. Dadurch entfällt der Versand per Post oder das persönliche Einreichen der Bescheinigung.
„Mit unserer digitalen Agenda möchten wir durch innovative Lösungen Abläufe im Gesundheitswesen schneller und einfacher gestalten. Die digitale Krankschreibung ist ein gutes Beispiel für echte Vereinfachung und Beschleunigung durch die Möglichkeiten der Digitalisierung“, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).
Projekt wächst
In der Regel erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall ihre AU-Bescheinigung in dreifacher Ausführung – zur Vorlage bei der Krankenkasse, bei dem Arbeitgeber und für die eigenen Unterlagen. Die TK will diese Vorgänge digitalisieren und ermöglicht bereits seit September vergangenen Jahres teilnehmenden Ärzten, überwiegend aus Schleswig-Holstein und Hamburg, den gelben Schein per Mausklick elektronisch an die TK zu übermitteln. Seit Juni 2018 können auch Ärzte aus Nordrhein-Westfalen an dem Projekt teilnehmen. „Als erste Arbeitgeber sind die TK und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) angebunden. Allein bei der TK erreichen wir damit rund 6.100 Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem UKSH kommen wir insgesamt auf rund 9.500“, so Ballast. Damit der Patient das Verfahren nutzen kann, muss sich jedoch auch der zuständige Arzt beteiligen.
So funktioniert die digitale Krankschreibung
Sobald der Patient in der Arztpraxis einer elektronischen Übermittlung der Krankmeldung zustimmt, können die teilnehmenden Arbeitgeber nach eingegangener Krankmeldung des Arbeitnehmers bei der TK die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abfragen. Sie wird den Arbeitgebern dann elektronisch durch die TK übermittelt. Die Patienten müssen sich allerdings weiterhin mündlich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.
Der Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und der TK erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung und soll den bestehenden Regelungen entsprechen. Auch bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfährt der Arbeitgeber nichts über die Diagnose der Mitarbeiter. Die TK will demnächst auch den Versichertendurchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Versicherten elektronisch zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wären dann alle drei Zettel der Krankschreibung digitalisiert.