TI-Störung: gematik richtet Statusseite ein

Eine Störung der Telematikinfrastruktur behindert derzeit die Arbeit in einigen Arztpraxen. (Foto: © Anton Samsonov /123rf.com)

Die aktuelle Störung der Telematikinfrastruktur ist nach wie vor nicht behoben: Der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten funktioniert in vielen medizinischen Einrichtungen noch immer nicht. Die gematik hat nun eine Statusseite zum Thema im Internet eingerichtet.

Bereits seit dem 27. Mai 2020 ist der Versichertenstammdatendienst gestört. Konnektoren in den betroffenen Praxen können sich nicht mit der Telematikinfrastruktur verbinden. Aus diesem Grund kann kein Online-Abgleich erfolgen, der sonst bei einem Arztbesuch durch das Einlesen der Gesundheitskarte des Versicherten stattfindet. Die Ursache für die Störung wurde bereits ermittelt. Es handelt sich dabei um einen Konfigurationsfehler in der zentralen Telematikinfrastruktur. Deren Sicherheit soll davon nicht betroffen sein.

Download-Datei hilft bei Problembehebung

Die wichtigsten Informationen sowohl für betroffene medizinische Einrichtungen als auch für deren IT-Servicepartner Seit heute stellt die gematik nun auf einer speziellen Webseite zur Verfügung, deren Inhalte laufend ergänzt werden. Auf der Seite steht auch eine Download-Datei bereit, die IT-Servicepartner der betroffenen medizinischen Einrichtungen zur Problembehebung nutzen können.

„Leistungserbringer können auf der Themenseite nachlesen, woran sie erkennen, ob sie von der Störung betroffen sind und wo sie Hilfe erfragen können. Ihren IT-Servicepartnern wiederum stellen wir dort eine Download-Datei zur Unterstützung zur Verfügung“, sagt Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik und ergänzt: „Wir tun unser Bestes, um die fortlaufende Koordination der Lage technisch, organisatorisch und auch kommunikativ sicherzustellen und alle einzubinden, die für eine rasche Behebung notwendig sind.“

Datei schnell einspielen

Die enge und kurzfristige Zusammenarbeit von Anwendern und Servicepartnern ist entscheidend. Die gematik weist darauf hin, dass das manuelle Einspielen einer bestimmten Datei ist zwingend erforderlich ist, um die Störung in der jeweiligen Einrichtung zu beheben. 

Keine Sanktionen für Praxen

Den betroffenen Praxen und medizinischen Einrichtungen entstehen der gematik zufolge keinerlei Kosten durch die aktuelle Störung. Außerdem müssen sie keine Sanktionen fürchten, wenn sie durch die Störung derzeit den Abgleich der Versichertenstammdaten nicht durchführen können.