Telenotarzt NRW geht in die Fläche

Bis 2025 soll das Telenotarztsystem NRW flächendeckend in Betrieb genommen werden. (Bild: andyhoech/123rf.com)

Die telenotfallmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen soll landesweit ausgebaut werden. Jetzt hat die Steuerungsgruppe „Telenotarzt NRW“ drei weitere Anträge auf neue Telenotarztstandorte positiv bewertet. 

Nun haben alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an einen Telenotarztstandort anzubinden. 51 Kreise und kreisfreie Städte haben sich bereits an Telenotarztstandorte an- beziehungsweise zu Trägergemeinschaften zusammengeschlossen oder planen eine entsprechende Umsetzung. Bis 2025 soll das Telenotarztsystem flächendeckend in Betrieb genommen werden.

NRW ist Vorreiter

„Wir haben unser Ziel erreicht: Es freut mich sehr, dass wir zeitnah eine flächendeckende Aufteilung der Telenotarztzentralen ermöglichen können“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Nach wie vor bleibe Nordrhein-Westfalen bundesweiter Vorreiter im Bereich telenotfallmedizinischer Leistungen in der Notfallrettung. „Darauf können wir stolz sein. Sobald die Kreise und kreisfreien Städte ihre Strukturen auf das Telenotarztsystem umgestellt haben, profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten“, betont Laumann.

Elf Standorte

Je Trägergemeinschaft wird ein Telenotarztstandort aufgebaut. Insgesamt gibt es elf Telenotarztstandorte. Die Steuerungsgruppe hält das zunächst für bedarfsgerecht. Ob in Zukunft noch weitere Telenotarztstandorte hinzukommen werden, soll erst dann entschieden werden, wenn die zu etablierenden Standorte an den Start gegangen sind und eine entsprechende Datenlage vorliegt. Die Aufschaltung auf bereits bestehende Standorte ist für die noch unentschlossenen Kommunen jederzeit möglich.

Folgende Kreise und kreisfreien Städte haben sich jeweils zu Trägergemeinschaften zusammengeschlossen:

  • Stadt Essen, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen
  • Stadt Duisburg, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel
  • Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
  • Stadt Dortmund, Kreis Unna, Stadt Hagen
  • Stadt Bochum, Stadt Herne, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop
  • Stadt Münster, Kreis Borken, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt, Kreis Recklinghausen
  • Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Soest, Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Kreis Mettmann, Stadt Wuppertal, Stadt Solingen, Stadt Remscheid, Stadt Leverkusen, Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Stadt Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis
  • Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreise Düren, Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-Erft- Kreis
  • Stadt Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Höxter, Kreis Paderborn, Kreis Herford, Kreis Gütersloh und Kreis Minden-Lübbecke