Schwieriger Start der Telematikinfrastruktur

Nach der Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband steht die Finanzierung der geplanten, bundesweiten Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Jedoch: Damit der 30. Juni 2018 als letztmöglicher Zeitpunkt für den Abschluss der Ausstattung aller Praxen und Kliniken in Deutschland eingehalten werden kann, müssen noch viele Unklarheiten beseitigt werden.

Die Industrie begrüßt die unter der Moderation des Bundesschiedsamtes erfolgte Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Aus Sicht der im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. organisierten Anbieter von Klinik- und Praxissoftware ist damit ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des im „E-Health-Gesetz“ vorgeschriebenen, flächendeckenden Rollouts der Telematikinfrastruktur erfolgt.

Zu wenig Planungssicherheit

Weiterer Handlungsbedarf besteht dennoch, mein zumindest bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt: „Um die Anbindung von Praxen und Krankenhäusern in die TI zu ermöglichen, muss die Gematik sicherstellen, dass etablierte und performante Prozesse für den Zulassungs- und Zertifizierungsprozess der notwendigen Komponenten etabliert sind. Hierbei ist sie sowohl als Zulassungsstelle als auch Betreiber der TI gefordert, für eine umgehende Umsetzung zu sorgen. In vielen Punkten fehlt es der Industrie weiterhin an Planungssicherheit, wie beispielsweise durch eine Bereitstellung des angekündigten Konnektor-Simulators zur Anpassung der Primärsysteme.“

Gematik-Anpassungen belasten Zeitplan

Gerade die Bereitstellung einer offiziellen Test- oder Referenzumgebung für die Qualitätssicherung der Umsetzung in den Arzt- und Kliniksystemen ist wenige Wochen vor dem Start in den Produktivbetrieb im Juli 2017 nach wie vor offen. So benötigen unter anderem die Hersteller geeignete eGK-Testkarten, um in der Produktivumgebung die Qualitätssicherung einer Installation oder eine Fehlersuche bei Störungen durchführen zu können. Zudem sind aufseiten der Gematik noch Ende April diesen Jahres erneut umfangreiche Anpassungen an den Spezifikationen für die Komponenten vorgenommen worden. „Damit wird aus Sicht der Industrie das zur Verfügung stehende Zeitfenster, in dem alle Leistungserbringer sicher in die TI gebracht werden sollen, zusätzlich kritisch belastet“, so Ekkehard Mittelstaedt.

Selbstverwaltung gefordert

Vor dem Hintergrund der getroffenen Finanzierungsvereinbarung und der darin festgeschriebenen degressiv sinkenden Bezuschussung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. die Organe der Selbstverwaltung darin gefordert, alles Mögliche dafür zu tun, um den Start des Rollouts für operativen Betrieb rechtzeitig zum 1. Juli 2017 sicherzustellen und die Zulassung aller notwendigen Komponenten für die Anbieter mit oberster Priorität zu ermöglichen.