PKV forciert Psychotherapie per Videosprechstunde

Psychotherapeutische Behandlungen von Privatversicherten per Videosprechstunde sollen künftig einfacher möglich sein. (Foto: Agenturfotografin/123rf.com)

Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten von Privatversicherten per Videosprechstunde sollen künftig einfacher möglich sein. Dazu hat der der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart.

Sonderregelungen für Telemedizin in der Psychotherapie haben in der Corona-Pandemie dazu beigetraten, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Nun soll diese Form der Versorgung dauerhaft ermöglicht werden. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen sollen den Rahmen für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails bilden. Sie sollen auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ohne jegliche Abschläge in der Vergütung wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung abgerechnet werden können.

Digitalisierung vorantreiben

„Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes. Schon vor Jahren gehörte die PKV Reuther zufolge zu den Unterstützern der ersten Stunde. Dadurch konnte die Telemedizin in Deutschland Fuß fassen und Strukturen aufbauen, die jetzt auch den gesetzlich Versicherten zugute kommen“, ist er überzeugt.