Kostenlose Pflegesoftware »myDMRZ«

Pflegedienste organisieren häufig mit einer Pflegesoftware ihre Patiententermine. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt eine Pflegesoftware an, deren Verwendung kostenlos ist. Kosten entstehen allerdings bei der optionalen elektronischen Abrechnung.

Mit der kontinuierlich weiterentwickelten DMRZ-Pflegesoftware lassen sich jetzt mehr Funktionen mobil in der App „myDMRZ“ nutzen. Seit Mai 2017 haben Mitarbeiter etwa die Möglichkeit, ihren eigenen Dienstplan mobil aufzurufen. Zudem wird in der App die Tourenplanung erweitert: Leistungen können vor Ort mit einem digitalen Handzeichen in Echtzeit erfasst, Termine aus dem Kalender mobil aufgerufen und verändert werden. Rund um das Thema Pflegedokumentation erweitert sich die mobile Nutzung um den Verlaufsbericht, die Vitalwerte und das Diabetesblatt. Diese Funktionen sollen Mitarbeitern von Pflegediensten eine zeitnahe Dokumentation direkt vor Ort ermöglichen.

Pflegestärkungsgesetz 2 berücksichtigt

Bereits im Herbst 2016 hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) seine internetbasierte Software für ambulante Pflegedienste auf das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) umgestellt. So rechnet das System jetzt alle Pflegestufen automatisch in Pflegegrade um. Damit sind Kunden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2017 für das PSG II gerüstet.

Die Pflegesoftware ständig weiterentwickelt. So wurde die Dienstplanführung noch weiter vereinfacht und individualisiert. Arbeitsverträge können nun sehr genau eingestellt werden. Zusätzlich wurde eine Jahresurlaubs- und Ausfallzeitenplanung in die Dienstplanung integriert. Ein wesentlich neuer Bestandteil der Software ist das digitale Übergabebuch. Es ist mit der Dokumentation verbunden, um in Echtzeit zu lesen, was bei den Patienten der aktuellste Eintrag ist.

Abrechnung nicht kostenfrei

Die Pflegesoftware ist plattformübergreifend und läuft als serverseitige Software auf Unix, Linux, Windows und Apple-Systemen. Die Nutzung der Pflegesoftware inklusive Pflegeplanung, Dokumentation und Tourenplanung ist kostenlos. Kosten entstehen allerdings bei der optionalen elektronischen Abrechnung etwa von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI und häuslicher Krankenpflege (HKP) nach Paragraph 302 SGB V mit den Kostenträgern. Diese betragen 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Mindestvertragslaufzeiten, eine Mindestgebühr, Lizenzgebühren oder andere Kosten entstehen laut DMRZ nicht.