Heilberufsausweise für nicht-verkammerte Heilberufe 

Physiotherapeut in Seniorenzentrum
Physiotherapeut in Seniorenzentrum: Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt bundesweit Heilberufsausweise an die nicht-verkammerten Erbringer ärztlich verordneter Leistungen aus (Foto: serezniy/123rf.com)

Nach erfolgreicher Zulassung bietet der Vertrauensdiensteanbieter Medisign nun auch elektronische Heilberufsausweise für die nicht-verkammerten Heilberufe an. Herausgeber ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). 

Zunächst werden Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger sowie Altenpfleger mit eHBA ausgestattet; weitere Berufsgruppen folgen.

Der elektronische Heilberufsausweis ist für die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe können sich mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat gegenüber der TI authentifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Patienten zugreifen. Er ist zum Beispiel notwendig, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können.

Der eHBA ist zudem mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen.

Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist zuständig

Während die eHBA für die verkammerten Heilberufe durch die zuständigen Landeskammern herausgegeben werden, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bundesweit die eHBA-Ausgabe an die nicht-verkammerten Erbringer ärztlich verordneter Leistungen. 

Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie Medisign. Die Medisign GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Unternehmen der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Der Signaturkartenhersteller stellt bereits seit einigen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern eHBA sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für vier Heilberufsgruppen aus: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychotherapeuten.

Unter folgendem Link finden Interessenten weitere Informationen zum Medisign eHBA für Gesundheitsberufe sowie zur Antragstellung: www.ehba.de/egbr