Von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis hin zum E-Rezept: Für zahlreiche, digitale Anwendungen, die in diesem Jahr starten, benötigen Ärzte und Apotheker den elektronischen Heilberufsausweis.
In diesem Jahr benötigen alle praktizierenden Ärzte, alle Zahnärzte, alle Psychologischen Psychotherapeuten und alle Apotheker den elektronischen Heilberufsausweis, kurz: eHBA. Darauf weist die Gematik hin.
Ein eHBA, der über eine sechsstellige Card Access Number für den kontaktlosen Einsatz verfügt, besitzt fünf Jahre Gültigkeit und bietet den zentralen Zugang zu allen Anwendungen, die eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) benötigen.
Er ist durch die geplante Weiterentwicklung der TI, die die Gematik kürzlich in einem Whitepaper erläutert hat (PDF-Download), nicht hinfällig geworden – ganz im Gegenteil: „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das E-Rezept, der E-Arztbrief und die Qualifizierte Elektronische Signatur selbst: Für all diese Anwendungen, die in diesem Jahr starten und dann zum Versorgungsalltag gehören, wird der eHBA gebraucht. Es ist also höchste Zeit, den Ausweis baldmöglichst bei der jeweils zuständigen Landeskammer für Ärzte oder Apotheker zu bestellen“, betont Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken, selbst von Hause aus Internist und Notfallmediziner. Er selbst hat seinen eHBA bereits im Oktober 2020 von der Landesärztekammer Berlin erhalten.