Elektroautos: Keine Störung für Schrittmacher und Defis

Bei aktuellen Elektroautos bestehen keine elektromagnetischen Wechselwirkungen. Deshalb kommt es nicht zu Folge nicht zu Störungen von implantierten Herzschrittmachern oder Defibrillatoren. Das ist das Ergebnis einer Studie vom Deutschen Herzzentrum München, die jetzt bei den Deutschen Herztagen vorgestellt wurde.

An der Studie nahmen 108 Schrittmacher- und ICD-Patienten teil. Sie wurden dem elektromagnetischen Feld von vier gebräuchlichen Elektroautos ausgesetzt. Dabei handelte es sich um die Modelle Nissan Leaf, Tesla Model S, BMW i3 sowie VW eUp. Durch EKG-Überwachung und Device-Abfragen wurden Schrittmacher- oder ICD-Fehlfunktionen während des Fahrens oder des Aufladens der Elektroautos untersucht. „Es wurden keine Geräte-Fehlfunktionen oder Umprogrammierungen beobachtet. Die elektromagnetische Flusdichte im Fahrzeuginneren war mit 2.0 bis 3.6 Mikrotesla klein, das heißt die Fahrgastzellen sind gut abgeschirmt“, so Studien-Erstautor Dr. Amir Brkic.

Die Patienten wurden im Rahmen einer Routine-Geräte-Kontrolle in die Studie eingeschlossen. Die Untersuchung auf potenzielle Interferenzquellen erfolgte auf einem Rollenprüfstand für Autos unter standardisierten Bedingungen in Kooperation mit Wissenschaftlern für Fahrzeugtechnik. Die Patienten fuhren im Rahmen des Tests die Fahrzeuge unter Lastwechseln und beschleunigten auch über 100km/h.

Ladevorgang weiter untersuchen

Die größten elektromagnetischen Felder (EMF) wurden während des Ladevorgangs identifiziert (bis 116 Mikrotesla). „Der Ladevorgang stellt die potenziell gefährlichere EMF-Exposition dar und sollte in Hinblick auf die Schnellladetechnik weiter untersucht werden“, rät Brkic.

Elektroautos werden immer häufiger als öffentliches oder privates Verkehrsmittel eingesetzt und stellen eine potenzielle elektromagnetische Interferenzquelle (EMI) für Schrittmacher- oder Defibrillatorträger dar. Die mögliche Beeinträchtigung von Patienten mit implantierten Schrittmachern  beziehungsweise Defibrillatoren reicht von einer unnötigen Nutzungseinschränkung bis hin zu einer lebensbedrohlichen Fehlfunktion des implantierten Geräts.