E-Rezepte mit der eGK einlösen

Patient in Arztpraxis
Durch das E-Rezept soll künftig auch das Praxispersonal entlastet werden (Foto: racorn/123rf.com)

E-Rezepte sollen ab 2023 auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden können. Damit stehen dann drei Wege zur Verfügung.

Die Gematik sieht in der Rezept-Einlösung via eGK  einen weiteren, wichtiger Baustein für einen digitalisierten, komplett papierlosen Prozess. Das gleiche Verfahren werde auch in anderen Ländern wie etwa Dänemark, Portugal und Österreich praktiziert.

Den Patientinnen und Patienten stehen damit künftig drei Möglichkeiten zur Verfügung, um E-Rezepte in der Apotheke einzulösen:

·       Papierausdruck: Statt des „rosa Zettels“ erhält der Patient einen Papierausdruck mit Rezeptcode.

·       elektronische Gesundheitskarte: In der Apotheke vor Ort kann das Rezept über die eGK des Patienten abgerufen werden.

·       E-Rezept-App: Der Patient erhält das Rezept direkt auf sein Smartphone, kann dieses an die Wunschapotheke senden und das benötige Medikament vorbestellen; mit der Familienfunktion wird demnächst ein neues App-Feature angeboten, mit dem Rezepte für Angehörige in einer App verwaltet werden können.

Wer künftig eGK oder die App nutzt, um Rezepte elektronisch zu übermitteln, spart Papier, denn bisher wurden jährlich rund 500 Millionen Papier-Rezepte ausgestellt. Die Gematik hebt hervor, dass mit dem digitalen Rezept auch das Praxispersonal entlastet werde. Momentan läuft die Abstimmung der von der Gematik konzipierten Spezifikation mit den Beteiligten; die Veröffentlichung ist für den Spätsommer vorgesehen.