Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, sichere digitale Identitäten einzuführen. Die AOK hat jetzt T-Systems mit der Bereitstellung und Verwaltung einer GesundheitsID für ihre bundesweit 27 Millionen Versicherten beauftragt.
Die von der Telekom-Tochter T-Systems gemeinsam mit dem ID-Wallet-Anbieter Verimi entwickelte GesundheitsID soll im Frühjahr 2025 verfügbar sein. Sie soll dann der Schlüssel zu sämtlichen digitalen Angeboten der AOK sein – von der elektronischen Patientenakte (ePA) über das E-Rezept bis zu den Services der Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“.
Der Vertrag zwischen der AOK und T-Systems hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann um weitere vier Jahre verlängert werden. Die bereits verfügbaren digitalen Identitäten der AOK, die seit Januar 2024 beim Login für die elektronischen Patientenakte „AOK Mein Leben“ im Einsatz sind, werden Anfang 2025 in den Zugangs-Service für alle digitalen Angebote der AOK überführt.
„Die technische Lösung von T-Systems gewährleistet ein hohes Schutzniveau und erfüllt die strengen Sicherheitsvorgaben der Digitalagentur Gematik. So können sich unsere Versicherten darauf verlassen, dass ihre sensiblen Gesundheits- und Sozialdaten bestmöglich vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind“, erklärt die AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Auf der anderen Seite wird der Zugriff auf die digitalen Dienste der AOK per Smartphone künftig sehr viel komfortabler. Über einen einzigen Schlüssel lassen sich alle digitalen Anwendungen der Gesundheitskasse nutzen.“
Zur Einführung verpflichtet
Digitale Identitäten sollen künftig den Zugang zu verschiedenen Bereichen des (digitalen) Lebens erleichtern und parallel sicherer machen – von Online-Bürgerdiensten über die elektronische Patientenakte bis zum Bankkonto. Die gesetzlichen Krankenkassen sind mit dem Digitale Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zur Einführung von sicheren digitalen Identitäten als Ergänzung zur bisherigen Identifikation mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtet worden. Die eGK bekommt damit sozusagen einen „digitalen Zwilling“ auf dem Smartphone, der Zugriff auf Daten und Anwendungen ermöglicht. Die GesundheitsID soll wie die eGK auch als Versicherungsnachweis dienen.