In allen Initiativen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens muss auch die „digitale Gesundheitskompetenz“ verankert werden. Das fordert jetzt der ehrenamtliche Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK). Außerdem muss die gesundheitliche Prävention die gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen und entsprechende Kompetenzen in einem digitalen Umfeld fördern.
„Ein zunehmend digitales Gesundheitswesen erfordert die entsprechenden Kompetenzen bei den Patienten und Versicherten. Sie müssen auch im Gesundheitssystem der Zukunft in der Lage sein, Souverän der eigenen Gesundheit zu sein“, sagt Dominik Kruchen, Alternierender Vorsitzender des ehrenamtlichen Gremiums und Arbeitgebervertreter. Deshalb muss die Gesundheitskompetenz für alle Versicherten gestärkt werden. Zudem müssen Patienten die Fähigkeit erlangen können, digitale Lösungen im Sinne der Gesundheits- und Krankheitskompetenz einzusetzen.
Informationsangebote zum Thema Gesundheit müssen nutzerorientiert sein und einer Qualitätsprüfung unterliegen. Gleichzeitig gilt es die Medienkompetenz zu fördern, damit Patienten digitale Medien im Alltag für ihre Gesundheit nutzen können. „Die digitale Gesundheitskompetenz der Patienten ist neben der technischen Infrastruktur und digital aufgeschlossenen Medizinern, Leistungserbringern und Kassen ein Schlüsselfaktor, damit jeder einzelne auch in Zukunft von unserem guten Gesundheitssystem voll profitieren kann. Diesen Aspekt müssen politische Initiativen zur Digitalisierung berücksichtigen“, sagt Dieter F. Märtens, Alternierender Vorsitzender des Gremiums und Versichertenvertreter.
Digitale Gesundheitskompetenz auch in der Prävention
Angesichts zunehmend digitaler Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fordern die Vertreter auch ein Umdenken in der Prävention. Sie dürfe sich nicht mehr nur in den bisherigen Mustern „Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht“ erschöpfen. Wichtig sei auch die Unterstützung einer gesundheitsförderlichen Lebenskompetenz im digitalen Umfeld. Ein künftiges Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz müsse das berücksichtigen.