Die meisten Patienten in Deutschland haben keine Bedenken, ihren Haus- und Fachärzten persönliche Daten zur Gesundheitsgeschichte digital zur Verfügung zu stellen. Immerhin 77 Prozent der Deutschen versprechen sich durch die Einführung einer elektronischen Patientenakte bessere Diagnosen und Behandlungen. Das zeigen die jetzt veröffentlichten Ergebnisse der repräsentativen Studie „Zukunft der Gesundheitsversorgung“, die im Auftrag der pronova BKK durchgeführt worden ist.
Viele Versicherte sind demnach davon überzeugt, dass die bevorstehende Digitalisierung im Gesundheitssystem zu einer besseren medizinischen Versorgung ländlicher Gebiete führen wird, beispielsweise durch mögliche Online-Sprechstunden. 77 Prozent der Deutschen sind bereit, Haus- und Fachärzten umfangreiche Informationen zu ihrer persönlichen Gesundheitsgeschichte digital freizugeben. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu vergangenen Diagnosen und Behandlungsverläufen, eingenommenen Medikamenten und Allergien. Die wenigsten sorgen sich in diesem Zusammenhang um den Datenschutz. 79 Prozent der Patienten vertrauen ihren Ärzten, wenn es um die Einhaltung von Datenschutzvorschriften geht.
Bis die Bundesbürger diese Vorteile der Digitalisierung im Bereich des Gesundheitssystems für sich nutzen können, müssen sie jedoch noch warten. Die elektronische Patientenakte, in der persönliche Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden sollen, wird erst zu 2019 eingeführt. „Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist längst überfällig“, sagt Lutz Kaiser, Vorstand der pronova BKK. „Andere europäische Länder, zum Beispiel Österreich, sind hier schon viel weiter.“
Versicherte wollen digitales Sprechzimmer
Etwas mehr als die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass ein Arztbesuch durch eine Online-Videokonferenz ersetzt werden kann, wenn keine körperliche Untersuchung notwendig ist. Für eine so genannte Zweitmeinung als Entscheidungshilfe für oder gegen eine erste Behandlungsempfehlung würden sogar 71 Prozent eine Online-Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Bislang sind Video-Konsultationen nur dann erlaubt und können als Kassenleistung abgerechnet werden, wenn der Behandelte bereits Patient ist und regelmäßig die Praxis des Arztes besucht. Andernfalls würde der Arzt gegen das Fernbehandlungsgesetz verstoßen. 80 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass digitale Ergänzungsangebote wie Online-Videosprechstunden zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung auf dem Land führen können.