Ärzte-Empörung wegen Corona-Testverordnung

Ärzte sind empört über Jens Spahns Corona-Testverordnung. (Foto: © microgen/123rf.com)

Scharfe Kritik erntet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun für seine Corona-Testverordnung. Damit überschreitet Spahn nach Ansicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) verantwortungslos seine Kompetenzen.

Nach dem Willen von Spahn sollen Urlauber nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet in der Arztpraxis einen Corona-Test bekommen können. „Die Praxisärzte sind Freiberufler, was Spahn wissen sollte. Er kann sie nicht dazu verpflichten, Leistungen zu erbringen, die keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine staatliche Aufgabe sind”, kritiesiert FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. Die Corona-Testung von Urlaubsrückkehrern sei eine allgemeinhygienische Aufgabe und gehöre damit in die Hände des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Ebenso unglaublich sei der Versuch des Ministers, in die fachliche und organisatorische Hoheit der ärztlichen Tätigkeit eingreifen zu wollen. “Ärzte behandeln kranke Menschen, hier besteht nach dem Lockdown bereits erheblicher Nachholbedarf”, warnt Dietrich. „Nachdem Spahn mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz unlängst noch meinte, Ärzte zu mehr Sprechstunden verpflichten zu können, spielt die Terminfrage für Kranke jetzt offenbar keine Rolle mehr“, so Dietrich weiter. Das sei populistische Beliebigkeit.

15 Euro sind schlechter Witz

Zu Recht habe die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits festgestellt, dass Praxisärzte Urlaubsrückkehrer freiwillig testen könnten. Die 15 Euro für die gesamte ärztliche Leistung könne man allerdings nur als schlechten Witz betrachten, sagt Dr. Silke Lüder, FÄ-Vizevorsitzende und Allgemeinärztin in Hamburg. Ihrer Ansicht nach zeigt sich hier die geringe Wertschätzung ärztlicher Tätigkeiten in Deutschland. Andere Institutionen nehmen dafür in Abstrichzentren ein Vielfaches an Honorar. Das wäre auch für eine mögliche private Abrechnung der Leistung in den Praxen angebracht. „Andernfalls müssen die Testungen eben vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommen werden oder von anderen Anlaufstellen, die für diese Zwecke eingerichtet werden”, so die klare Aussage von Lüders.