Das Land Rheinland-Pfalz gibt Herstellern von Wearables jetzt erstmals Handlungsempfehlungen zum Verbraucher- und Datenschutz. Normungsexperten des VDE brachten ihre Expertise in den Leitfaden ebenso mit ein wie das BSI und der Chaos Computer Club.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz hat jetzt den Praxisleitfaden „Verbraucher- und Datenschutz bei Wearables“ vorgestellt. Die Informationsschrift gibt Handlungsempfehlungen, wie handelsübliche Wearables verbraucher- und datenschutzfreundlich entwickelt und angeboten werden können. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) brachte seine Expertise in der Normung mit ein. VDE-Expertin Dr. Iris Straszewski erklärt: „Wearables wie Fitnessarmbänder und Smartwatches haben sich mittlerweile in Deutschland etabliert. Die Entwicklung von neuen Typen von Wearables geht schnell voran. Da es sich um ganz neue Produkttypen handelt, ist der Verbraucher- und Datenschutz auch dem VDE ein großes Anliegen.“ Neben dem VDE haben an der Entwicklung der Handlungsempfehlungen unter anderem auch der Chaos Computer Club, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitgeworkt.
Der menschliche Körper geht online
Die tragbaren Computersysteme zählen nicht nur die am Tag gelaufenen Schritte ihrer Träger oder überwachen den Puls und die Schlafgewohnheiten. Vernetzte Kleidungsstücke erfassen Vital- und Bewegungsdaten oder steuern durch Bewegung das Smartphone, spezielle Ohrhörer reagieren bei der Musikauswahl auf Körpersignale. Der menschliche Körper geht damit gewissermaßen online. Diese rasante Entwicklung wirft brisante Fragen für den Verbraucher- und Datenschutz auf. Das Expertengremium der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich deshalb intensiv mit dem Thema befasst und Handlungsempfehlungen erstellt, wie handelsübliche Wearables verbraucher- und datenschutzfreundlich entwickelt und angeboten werden können. „Big Brother“ am Handgelenk soll vermieden werden.
Transparenz über Datensammlung gefordert
„Anbieter von Wearables müssen Transparenz darüber schaffen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, und welche Stellen auf diese Daten zugreifen können. Denn nur umfassend informierte Verbraucherinnen und Verbraucher können frei über die Verwendung ihrer Daten entscheiden“, hebt Professor Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, hervor. „Aufgrund der umfangreichen Sammlung höchst sensibler Daten, die geeignet sind, genaue Gesundheits- und Bewegungsprofile zu erstellen, sind Datensicherheit und eine pseudonymisierte Datenverarbeitung von zentraler Bedeutung. Die Handlungsempfehlungen nehmen diesen wichtigen Aspekt in den Fokus.“
Der Praxisleitfaden kann hier kostenfrei geladen werden.