Mit einer jetzt gestarteten Aktion will die Telekom Arztpraxen fristgerecht an die Telematikinfrastruktur anbinden und gibt dafür eine Garantie. Wer bis Ende März 2019 ein Medical Access Port-Bundle bestellt, der soll auf jeden Fall einen Termin für die Installation bis 30. Juni 2019 erhalten. Kann die Telekom den Termin nicht halten, verspricht sie den Ärzten Rückerstattung. 250 Euro pro Monat, in dem die Installation nicht nachgeholt wird, allerdings nur für maximal drei Monate.
Bis zum 31. März 2019 müssen Ärzte in Deutschland die Technik für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) bestellen. Noch sind jedoch noch lange nicht alle Ärzte aktiv geworden. „Wir haben fünftstellige Verkaufszahlen. Der Markt ist aber noch sehr zurückhaltend obwohl die Gesetzesfrist abläuft. Dies hören wir auch von anderen Anbietern“, sagt Telekom Healthcare Solutions-Chef Mark Düsener. „Wir können liefern und pünktlich installieren. Wer bis zum 31. März. bestellt, dem versprechen wir eine termingerechte Installation“, so Düsener weiter. Im Rahmen der Telekom-Aktion erhalten Arztpraxen zudem 200 Euro Rabatt auf das Medical Access Port-Bundle und 100 Euro auf den Praxisausweis (SMC-B).
Komplettpaket für TI-Anbindung
Die Telekom war 2018 als zweiter Anbieter in den Markt für Telematik gestartet. Zum Medical Access Port-Bundle zählt neben dem Telekom-Konnektor wahlweise ein stationäres Kartenterminal oder eine Tastatur mit Kartenleser. Außerdem enthält das Paket den sicheren Anschluss der Praxis zum Gesundheitsnetz sowie den Service. Kartenleser und Medical Access Port verfügen über die nötigen Karten für die Verschlüsselung. Sie identifizieren die angeschlossenen Geräte im Gesundheitsnetz.
Zusätzlich zum „Medical Access Port-Bundle“ benötigen Ärzte spätestens zum Anschlusstermin den elektronischen Praxisausweis (SMC-B-Karte), da sonst keine Installation und TI-Anbindung möglich ist. Der Ausweis identifiziert und registriert die Praxis im Gesundheitsnetz. Alle kassenärztlichen sowie kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands haben den Praxisausweis der Telekom für das Gesundheitsnetz zugelassen.
Ebenfalls über die Telekom bestellbar ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mithilfe des Ausweises unterschreiben Ärzte Dokumente digital. Darüber hinaus können Arztpraxen zusätzlich stationäre Leser, Tastaturen sowie ein mobiles Gerät ordern.