Verbände fordern Mitspracherecht bei elektronischer Patientenakte

In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung positionieren sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als einzige Instanz für die Festlegung der medizinischen Informationen in elektronischen Patientenakten. Das geht vielen Verbänden aus Ärzteschaft, Wirtschaft und Wissenschaft offenbar zu weit. Sie wollen eine Beteiligung von Fachexperten bei der Definition von medizinischen Inhalten.

In einem gemeinsamen Aufruf fordern Fachärzteverbände, Standardisierungsorganisationen, Vertreter aus Forschung und Wissenschaft sowie Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft einen transparenten, koordinierten und ressortübergreifenden Prozess zur Festlegung der technischen und semantischen Spezifikationen medizinischer Inhalte. Die alleinige Festlegungshoheit einzelner Akteure, als die sich die KBV und der KZBV positionieren, ist aus Sicht der Unterzeichner des Aufrufs jedoch nicht zielführend. Die grundsätzliche Beteiligung der beiden Organisationen ist nach Ansicht der Verbände zwar zu begrüßen. Um jedoch eine nachhaltige und strukturierte Verwertung der Daten für Versorgung und Forschung sicherzustellen, müssten jedoch weitere Experten eingebunden werden.

Die Verbände rufen deshalb zu einem koordinierten Prozess auf, bei dem die Festlegung der Standards staatlich angesiedelt ist. Hierbei müssten Fachexperten sowie alle relevanten Stakeholder eingebunden werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass die elektronische Patientenakte sektor- und länderübergreifend erfolgreich zum Einsatz kommt.

Auf anerkannte Standards setzen

In diesem Zusammenhang betonen die Verbände ausdrücklich, wie wichtig der Einsatz international anerkannter und genutzter Standards ist. Da weder Versorgung noch Forschung an nationalen Grenzen haltmachten, gebe es dazu keine Alternative. In diesem Zusammenhang verweisen die Unterzeichner des Aufrufs auf andere föderale Länder, wie die Schweiz oder Österreich. Auch dort sei die elektronische Patientenakte auf Basis einer breiten Expertise unterschiedlicher Stakeholder erfolgreich eingeführt worden.

Diese Organisationen haben den Aufruf unterzeichnet:

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Bundesverband Deutscher Pathologen e.V., Bitkom e.V., Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V., Dachverband Ärztlicher Diagnostikfächer e.V. (DVÄD), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V., Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V (DIVI), Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG), HL7 Deutschland e.V., IHE Deutschland e.V., SPECTARIS – Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V., Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG), Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF), Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH), Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V..