Rund 5.000 Lesegeräte des Herstellers Gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Arztpraxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden.
Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt.
Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit.
Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein. Hintergrund: Ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das Gemalto-Modell „GCR- 5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann. Bereits im Oktober 2015 hatte die Gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen.
Auch das Kartenlesegerät „medHybrid“ von Verifone verfügt nur über eine befristete Zulassung bis zum Start der Erprobung des Online-Stammdatenmanagements. Diese Phase soll voraussichtlich im Oktober 2016 beginnen.
Ab 1. Juli 2018 sind alle Kassenärzte gesetzlich verpflichtet, eine Online-Prüfung der Versichertendaten durchzuführen, andernfalls kann ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt werden.