Testphase der E-Verordnung für Hilfsmittel beginnt

Orthopädische Hilfsmittel
E-Verordnung für Hilfsmittel: „Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hochkomplex.“ (Foto: romanzaiets/123rf.com)

Zum 1. Juli 2026 soll die E-Verordnung für Hilfsmittel eingeführt werden. In diesem Monat ist das deutschlandweit größte Pilotprojekt hierfür in die Testphase gestartet. 

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt E-Verordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt. Das Pilotprojekt ist wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der Gematik ausgerichtet. Es ist bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denkt und stufenweise alle Nutzer der E-Verordnung einbezieht. Erstmals können in der jetzt gestarteten Feldphase Leistungserbringer den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen.

In der Feldphase wird zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (ehemals Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen.

Umfangreiche Bürokratie

„Die Überführung der Gesamtprozesse ins Digitale ist hochkomplex. Allein von unseren Mitgliedsbetrieben werden jährlich 25 Millionen Versorgungen realisiert. Noch sind die Prozesse durch viel Papier begleitet, da die Bürokratie in diesem Gesundheitsbereich unglaublich umfangreich ist“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT. 

„Für die Versorgungsqualität werden beispielsweise Beratungsdokumente verlangt, die bei jeder einzelnen der knapp 100 Krankenkassen unterschiedlich aussehen. Hinzu kommt, dass wir mit der Digitalisierung das Patientenwahlrecht stärken wollen. Der von uns programmierte unabhängige Fachdienst erlaubt eine Verarbeitung der E-Verordnung, bei der Patienten sicher sein können, dass die Daten ohne kommerzielle Lenkung und unter Einhaltung des Datenschutzes verarbeitet werden. So können wir gemeinsam mit der Gematik Prozesse entwickeln, die dann auch Mehrwerte für alle Beteiligten bringen“, so Münch. „Nach zwei Jahren minutiöser Entwicklungszeit freuen wir uns darauf, dass erste Anwender unser System nun auf Herz und Nieren testen können.“

Teilhabe für Millionen Menschen

Ziel des Pilotprojektes ist es, dass mit der verpflichtenden Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel zum 1. Juli 2026 Millionen von Menschen weiterhin ihre Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten und damit an der Gesellschaft teilhaben können. „Ganz nebenbei leisten wir damit einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung in Deutschland“, so Thomas Münch weiter.

Partner des Pilotprojektes E-Verordnung für Hilfsmittel des BIV-OT sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, Carelogic GmbH, Noventi Health SE, Opta Data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, Mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie die Gesundheitshandwerke der Hörakustik (biha) und der Augenoptik (ZVA). Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die RehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt.

  • Seit 1. September 2022 ist das E-Rezept Arzneimittel für Ärzte und Arzneimittel am Start.
  • Ab 1. Januar 2026 wird die E-Verordnung für Hilfsmittel eingeführt.
  • Am 1. Juli 2026 wird die E-Verordnung für Hilfsmittel für alle Versorger verpflichtend.