Telemedizinische Behandlung wird erprobt

Mit einer bundesweit einmaligen Regelung gestattet die Landesärztekammer Baden-Württemberg künftig Modellprojekte, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden.

Darf ein Arzt einen Patienten ausschließlich telefonisch oder gar per E-Mail behandeln? Bislang schloss die Berufsordnung der Ärzte eine solche „Therapie“ aus: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen“, heißt es darin. Damit ist bislang eine ausschließliche Fernbehandlung berufsrechtlich untersagt. Nur wenn der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt im erforderlichen Maß sichergestellt ist, kann demzufolge eine Beratung oder Behandlung zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print- und Kommunikationsmedien erfolgen.

Berufsordnung öffnet sich

Ausgehend von einer berufsrechtlichen Anfrage eines Arztes, der für ein ausländisches Unternehmen von Baden-Württemberg aus mittels telemedizinischer Verfahren Patienten berät, beschäftigte sich jetzt der Ausschuss Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingehend mit der Fernbehandlungsthematik. Dabei wurde erstmals eine Öffnung der Berufsordnung im Sinne einer Modellklausel angeregt.

Vor diesem Hintergrund hat jetzt – bundesweit einmalig – die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg grünes Licht für eine Ergänzung der im „Ländle“ geltenden Berufsordnung gegeben. Die Delegierten fügten folgenden Satz an ihre Berufsordnung an: „Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.“

Unter strenger Beobachtung

Nach Einschätzung von Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, ist damit nun ein Testlauf möglich: „Mit dieser Regelung, die nach Einschätzung unserer Rechtsaufsicht genehmigungsfähig ist, können künftig bestimmte Vorhaben als Modellprojekt den bisherigen Konflikt mit der Berufsordnung lösen.“ Auch eine ausschließlich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt sei jetzt möglich. „Die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Versorgung werden wir sehr genau beobachten und beim leisesten Zweifel nachjustieren“, betont der Kammerchef. Außerdem werde die Landesärztekammer Baden-Württemberg eng mit den ambulant und stationär tätigen Ärzten und ihren Verbänden zusammenarbeiten.

Info
Die Änderungen der Berufsordnung wird erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht und anschließender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft treten.