Wer pflegt oder pflegebedürftig ist, hat meist Beratungsbedarf. Compass bietet Ratsuchenden zusätzlich zum Telefonat oder zum Hausbesuch die Pflegeberatung jetzt dauerhaft auch per Videogespräch an.
Laut Gesetz hat jeder pflegebedürftige Mensch ein gesetzlich verankertes Recht auf Pflegeberatung. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ermöglicht nun, dass Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) zusätzlich als Videoberatung angeboten werden kann.
„Der Wunsch eine Beratung per Videogespräch in Anspruch zu nehmen, wurde von unseren Klientinnen und Klienten in der Vergangenheit zunehmend geäußert. Durch den Digitalisierungsschub während der Pandemie haben wir wahrgenommen, dass die Ratsuchenden mit diesem Kommunikationsweg zunehmend vertrauter wurden“, sagt Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin bei der Pflegeberatung compass. Aus diesem Grund habe compass die Videoberatung bereits sehr frühzeitig in das Beratungsportfolio aufgenommen. berichtet
Hoher Nutzwert
Viele Ratsuchende profitieren von Videoberatungen. „Angehörige, die nicht bei ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern vor Ort leben, können wir nun viel leichter in das Beratungsgespräch einbinden“, so Yasmin Aulke, Pflegeberaterin bei compass. Die Beratung lässt sich komplett virtuell mit allen Beteiligten durchführen. Alternativ findet die Beratung zu Hause bei den Pflegebedürftigen statt und die Angehörigen werden virtuell eingebunden.
Auch Pflegebedürftige, die sich wegen eines Reha- oder Klinikaufenthaltes nicht zu Hause aufhalten, profitieren. Sie haben die Möglichkeit mit ihrem bekannten Pflegeberater oder ihrer bekannten Pflegeberaterin ein Videogespräch zu führen. Aufgrund der größeren zeitlichen und örtlichen Flexibilität nehmen Eltern pflegebedürftiger Kinder die Videoberatungen ebenfalls gerne in Anspruch.
Nützlich sind die Videoberatungen auch für pflegebedürftige Familienmitglieder, die in einer Pflegeeinrichtung leben und deren Angehörige nicht bei allen Beratungen vor Ort sein können. Per Videoschalte lassen sich die Vertrauenspersonen jederzeit in die Beratung vor Ort einbinden.
Erfolgreiches Pilotprojekt
„Dass Videoberatungen grundsätzlich von allen Altersgruppen gerne angenommen werden, zeigte sich bereits im Rahmen eines Pilotprojektes, das compass während der Pandemie im Rahmen der Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug (§ 37 Abs. 3 SGB XI) durchgeführt hat“, berichtet Dr. Angele. Die Ergebnisse des Pilotprojektes bei den Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug haben es compass ermöglicht, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes auch direkt die Videoberatung bei Beratungen nach § 7a SGB XI angeboten werden konnten. „Bereits heute kann dazu eine positive Bilanz gezogen werden“, so die compass-Geschäftsführerin.
Die PflegeberaterInnen des Unternehmens sind davon überzeugt, dass sich die Bedürfnisse der Ratsuchenden in einer Videoberatung gut identifizieren lassen. Sie halten die Pflegeberatung per Videogespräch daher für eine gute Ergänzung zu der telefonischen und der Beratung vor Ort. Compass bietet die Pflegeberatung deshalb dauerhaft über die drei Beratungswegevor Ort, telefonisch und per Videogespräch an.