Die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, durch Gesundheits-Apps die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern zu wollen. Gleichzeitig warnt die DGPPN jedoch vor den Risiken.
Gesetzlich Versicherte sollen laut aktuellem Gesetzesentwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) künftig einen Anspruch auf risikoarme digitale Gesundheitsanwendungen erhalten. Die DGPPN kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzentwurf nicht unterscheidet zwischen gesundheitsfördernden Apps und internetbasierten Psychotherapie-Interventionen, die bei psychischen Erkrankungen eingesetzt werden. Patienten sollen beide ohne Rezept, zum Teil direkt über die Krankenkasse, erhalten. Bei einer Behandlung ohne vorherigen Arztbesuch könnten jedoch Diagnosen übersehen und damit das Patientenwohl gefährdet werden, mahnt die DGPPN.
Kein Beleg für positiven Versorgungseffekt
Zwar plant der Gesetzgeber, Gesundheit-Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen und in ein „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“ aufnehmen zu lassen. Damit sei jedoch längst kein ausreichender Beleg für einen „positiver Versorgungseffekt“ erbracht, wie es der derzeitige Gesetzentwurf vorsehe. Dazu ist nach Ansicht der DGPPN eine wissenschaftlich fundierte Nutzen-Risiko-Bewertung auf Basis verbindlicher Qualitätskriterien unerlässlich. In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft auf einen entsprechenden Kriterienkatalog hin, den sie 2018 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) veröffentlicht hat.
Klarheit für den Patienten
„Der Patient muss gute und gesundheitsfördernde Apps erkennen können. Es muss für ihn transparent sein, welche Online-Angebote nur reine Lifestyle-Apps sind und welche Hilfe bei schwerwiegenden Erkrankungen bieten können“, sagt so Dr. Iris Hauth, Vorstandsmitglied der DGPPN und Leiterin der paritätischen Task Force „E-Mental-Health“ von DGPPN und DGPs. Wesentlich für die Qualität einer Gesundheitsanwendung sei beispielsweise, ob sie von Fachexperten entwickelt worden sei, ob der Datenschutz gesichert sei und ob weiterführende Hilfen angeboten werde. „DGPPN und DGPs haben auf der Grundlage ausgewiesener Fachexpertise Empfehlungen in einem Katalog zusammengestellt, die jedem sehr gute Orientierung bieten. Wir würden uns wünschen, dass auch der Gesetzgeber ihn als Richtschnur verwendet“, so Dr. Iris Hauth.
Laut aktuellen Daten können einzelne Selbstmanagement-Interventionen in der Behandlung bestimmter psychischer Störungen wie Angst, Depression und Sucht durchaus wirksam sein. Dies gilt nach Einschätzung der DGPPN vor allem für solche Programme, die von Experten begleitet werden, sowie für diejenigen Patienten, die grundsätzlich offen für Online-Therapien sind. Internetbasierte Interventionen können laut Verband erfolgreich im Rahmen eines Behandlungsplans eingesetzt werden. Den persönlichen Kontakt zwischen Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient ersetzen können Gesundheits-Apps hingegen nicht.